Almosen für die Armen! Deine Spende für unsere Keksdose

Zum Jahresabschluss (oder „Jahresbeginn“) gehen wir euch mit einem Mimimi auf den Keks – unsere sind nämlich schon wieder fast alle. Wir haben sie weggepickt (der eine oder andere mag auch mit hoffentlich bald legalen Substanzen angereichert gewesen sein), während wir uns für fortschrittliche Politik eingesetzt, Demos und Events organisiert, neue Teams gegründet, Finanzen und Parteitage verbessert, die Wahlkämpfe 2023 und 2024 vorbereitet und vieles mehr ausgebrütet haben, was ihr unseren regelmäßigen Newslettern entnehmen konntet. Außerdem sind wir seit Dezember unter die Arbeitgebervögel gegangen und füttern mittlerweile einen politischen Nestgeschäfteführer auf Teilzeitbasis mit durch. Das läuft tierisch gut, und damit wir wirklich durchstarten können, werden wir im kommenden Jahr voraussichtlich noch mehr fleißige Jungvögel unter die Gehaltsfittiche nehmen. Nun sind wir trotz allem immer noch jung und brauchen das Geld – es muss ja nicht gleich eine Affäre werden! Ihr bekommt dafür unser Ehrenwort, dass wir weiterhin unbezahlbare Politik für euch machen. Und beachtet bitte: Bis zu einem Spendenbeitrag von 1650 Euro (falls ihr zusammen den heiligen Nestbund eingegangen seid und eure Vogelfutterklärung gemeinsam veranlagt: 3300 Euro) könnt ihr die Hälfte von Parteispenden von eurer Einkommenssteuer zurückholen. Das gilt für jedes Kalenderjahr, deshalb winken wir heute, kurz vor Ende 2022, noch einmal mit den Flügeln und dem Zaunpfahl! In diesem Sinn: Ihr zahlt für uns, wir zählen auf euch!

Korruption im EU-Parlament

Im den jüngst bekannt gewordenen Korruptionsfall im EU-Parlament ist auch Vize-Präsidentin Eva Kaili verwickelt. Die Ermittlungen dauern an, jedoch wurde sie bereits aus ihrer Partei ausgeschlossen, wurde am 13.12.2022 ihres Amtes enthoben und ist bereits festgenommen. Weitere Personen sind in U-Haft [1; 2]. Nach Angaben der Ermittler gab es 16 Durchsuchungen. Dabei seien Verdächtige festgenommen und 600.000 Euro Bargeld sowie Handys beschlagnahmt worden. Bei den Ermittlungen gehe es um den Vorwürfe von Korruption und Geldwäsche. Aktuell kann man darüber hinaus nur mutmaßen. Zum einen zeigt das: Das EU-Parlament und damit die EU ist gegen Korruption handlungsfähig und verschont wird niemand. Andererseits verliert die EU allein schon durch die Vorwürfe Glaubwürdigkeit. Das zeigt uns: Gegen Korruption und Lobbyismus muss noch stärker vorgegangen werden. Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit einer Institution oder einer Gesellschaft. Die Ursache liegt bei den Mitwirkenden, den Bestechenden und den Bestochenen. An einer Aufdeckung haben beide kein Interesse. Deshalb ist Transparenz die Lösung, um Korruption besser bekämpfen zu können. [3] Transparenz ist in einer demokratischen Gesellschaft ein hohes Gut. Sie ist nicht nur notwendig, um die Kontrolle politischer Prozesse durch entsprechende Institutionen zu ermöglichen und verantwortliche Personen zur Selbstkontrolle zu animieren. Sie ist absolut notwendig, damit Wähler und damit auch die gesamte Bevölkerung weiß, ob in ihrem Interesse gehandelt wird oder ob einflussreichere Gruppierungen sich einen Vorteil verschaffen. Um die geeignete Basis für Gesetzesentwürfe und ihre Entscheidungen zu erlangen, ist es für die verantwortlichen Politiker jedoch zwingend notwendig, Kontakt zu Lobbygruppen, als Vertreter berechtigter Interessen, zu halten und deren Expertise zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir ein verpflichtendes Lobbyregister ohne Ausnahmen, die Offenlegung sämtlicher relevanter Informationsquellen und eine Veröffentlichungspflicht für alle Nebeneinkünfte von Mandatsträgern. Ebenso muss offengelegt werden, welche Lobbygruppen an welchen Gesetzen mitgeschrieben haben. Alle Parteispenden müssen veröffentlicht werden und in der Höhe beschränkt sein. Darüber hinaus lehnen wir den sogenannten Fraktionszwang ab, da er die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten in unzulässiger Weise einschränkt und den demokratischen Prozess behindert. Nur transparente politische Strukturen sind vor Korruption geschützt. Daher sind sie für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. [1] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-parlament-setzt-vizepraesidentin-kaili-wegen-korruptionsverdachts-ab-18530830.html [2] https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/korruptionsverdacht-razzia-europaparlament-bruessel-100.html [3] https://www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption

Fleischprodukte aus Zellkultur

Die Produktion von Fleisch hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und unser Klima. Für die Herstellung der Futtermittel und zum Weiden wird viel Fläche benötigt, die in Südamerika und Asien oftmals durch Abholzung des Regenwalds geschaffen wird. Zudem produzieren viele Nutztiere, vor allem Rinder, Treibhausgase wie Methan, die starke Treiber des Klimawandels sind. Bezüglich der Nutztierhaltung stellen sich zusätzlich ethische Fragen. Trotzdem steigt der Fleischkonsum weltweit an und ein signifikanter Anteil der Bevölkerung möchte auf den Konsum von Fleisch zugunsten pflanzlicher Alternativen nicht verzichten. Eine Möglichkeit, diese negativen Auswirkungen zu reduzieren, ist das Verschieben der Fleischproduktion vom Acker in Bioreaktoren. Die Idee ist nicht neu: Der ehemalige britische Premierminister Churchill hatte bereits 1931 die Idee, Fleisch aus seinen einzelnen Zellen zusammenzufügen, statt ein ganzes Tier dafür zu züchten und schlachten zu müssen [1]. Der Weltklimarat (IPCC) hat diese Methode der Fleischproduktion (zelluläre Landwirtschaft, aus dem Englischen von cellular agriculture) als Schlüsseltechnologie eingestuft. In den letzten Jahren konnten durch intensive Forschung große Fortschritte erzielt und die technische Machbarkeit gezeigt werden [2]. Die für diese Kulturen benötigten Zellen werden zwar ursprünglich aus Tieren gewonnen, können dann jedoch langfristig vermehrt werden. Auch die Reduktion tierischer Bestandteile in den nötigen Nährmedien hat durch intensive Forschung an Alternativen in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Diese Technologie hat somit das Potenzial, die für die Produktion von Fleisch benötigte Anzahl von Tieren deutlich zu reduzieren.  In Singapur wurde bereits 2020 Fleisch aus der Kultivierung von Geflügelzellen zugelassen und der Ausbau der Produktionskapazitäten wird derzeit vorangetrieben [3]. Nun hat die US Food & Drug Administration (FDA) die Herstellprozesse für Fleischprodukte aus Zellkultur als grundsätzlich unbedenklich für die Herstellung von Lebensmitteln eingestuft [4]. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Zulassung von Fleischprodukten aus Zellkultur. In Singapur ist Geflügel aus Zellkultur bereits seit 2020 als Lebensmittel zugelassen. Kürzlich hat eine Metzgerei dieses Produkt in ihr Sortiment aufgenommen [5]. Die Herstellung von Fleisch aus Zellkultur kann einen Beitrag zur Produktion sicherer Lebensmittel leisten, da die Produktion besser kontrolliert und gesteuert werden kann. Dadurch können diese Fleischprodukte ohne Belastung durch beispielsweise Schwermetalle oder Antibiotika produziert werden. In Europa müssen derartige Produkte ein aufwendiges Zulassungsverfahren als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) durchlaufen [6]. Für eine wirtschaftliche Produktion in Europa ist eine verstärkte Forschung und eine verbesserte Verfügbarkeit entsprechender Bioreaktoren nötig. Fleischprodukte aus Zellkultur können durch eine Verringerung der Nutztierbestände und Anbauflächen zur Futtermittelherstellung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verbesserung des Tierwohls leisten, weshalb wir als Partei der Humanisten die Förderung der Entwicklung und Überarbeitung der Zulassungsverfahren für solche Produkte in Europa fordern. [1] Brian Merchant (2013). Winston Churchill Predicted Synthetic Lab-Grown Meat in 1931. Verfügbar unter: https://www.vice.com/en/article/ezzeye/winston-churchill-predicted-synthetic-lab-grown-meat-in-1931 [2] Transgen.de (2022). Fleisch aus Zellkultur: Ohne Tiere, aber mit viel High-Biotech. Verfügbar unter: https://www.transgen.de/lebensmittel/2700.fleisch-zellkultur-biotechnologie.html [3] Handelsblatt (2022). Vertical Farming und Laborfleisch: So will Singapur Lebensmittel nachhaltig produzieren. Verfügbar unter: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/landwirtschaft-vertical-farming-und-laborfleisch-so-will-singapur-lebensmittel-nachhaltig-produzieren/28410652.html [4] FDA (2022). FDA Completes First Pre-Market Consultation for Human Food Made Using Animal Cell Culture Technology. Verfügbar unter: https://www.fda.gov/food/cfsan-constituent-updates/fda-completes-first-pre-market-consultation-human-food-made-using-animal-cell-culture-technology [5] Business WIre (2022). GOOD Meat Partners with Huber’s, World’s First Butchery to Sell Cultivated Meat. Verfügbar unter:  https://www.galvnews.com/news_ap/business/article_eb10b1e0-f0ff-5d73-9629-d73555ece008.html?block_id=531919  [6] Verbraucherzentrale (2021). Clean Meat – Ist Laborfleisch die Zukunft? Verfügbar unter:   https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/clean-meat-ist-laborfleisch-die-zukunft-65071

Die Kirche verpflichtet sich zu weniger Diskriminierung

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Konkret geht es um das Arbeitsrecht in der katholische Kirche. Wer für die katholische Kirche arbeitet, ist bislang einem mittelalterlichen Arbeits-un-recht unterstellt. Selbst im Privatleben wurde herumgeschnüffelt, was sogar zur Kündigung führen konnte. Die Bischöfe wollen das nun ändern [1]. Dies beruht nicht auf einer plötzlichen Einsicht. Der EuGH hat bereits 2018 eine Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht getroffen. So stellte der EuGH fest, dass die Kirchen nicht frei sind in der Festlegung von Stellenprofilen [2].  Die Gesetzgebung muss nun nachziehen und die Kirchen wollen dem aktiv zuvorkommen, um den heiligen Schein zu wahren. Die Partei der Humanisten setzt sich für die konsequente Trennung von Staat und Kirche ein. Konkrete politische Forderungen erheben wir insbesondere in jenen Bereichen, in denen religiöse Privilegien anderen Grundrechten entgegenstehen. Hierzu gehört das kirchliche Arbeitsrecht, der sog. ​„​Dritte Weg” [3]. Es erlaubt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten in kirchlichen Betrieben (insbesondere Caritas und Diakonie) stark eingeschränkt wird, wenn sich diese in ihrem Privatleben nicht an religiöse Moralvorstellungen halten [4]. Beim kirchlichen Arbeitsrecht räumt der Staat den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht ein, das aus unserer Sicht nicht durch das im Grundgesetz geregelte Selbstverwaltungsrecht [5] gedeckt ist. Derzeit gibt es drei Wege der Arbeitsvertragsgestaltung. Der „Erste Weg“ bezeichnet die Festlegung der Inhalte des Arbeitsvertrages alleine durch den Arbeitgeber. Beim „Zweiten Weg“ werden die Inhalte zuvor in Tarifverhandlungen zwischen zwei Tarifparteien (z. B. Arbeitgeber und Gewerkschaft) als Kompromiss beschlossen. Der sogenannte „Dritte Weg“ bezeichnet die Arbeitsvertragsgestaltung kirchlicher Arbeitgeber. ​Genauer gesagt, ist es eine Arbeitsrechtssetzung durch eine ​arbeitsrechtliche Kommission. ​Dies ​ist​ ein Gremium, welches durch ein Kirchengesetz geschaffen wurde und mit Vertretern von Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzt ist [6]. Dazu gehören insbesondere auch Caritas und Diakonie. Diese sind nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands. Für ca. 1,4 Millionen Menschen regelt das kirchliche Arbeitsrecht das Berufsleben [7]. Mehr zum Thema findet ihr auf unser Homepage: https://www.pdh.eu/programmatik/kirchliches-arbeitsrecht/ Aus den genannten Problemen leitet sich folgende Kernforderung ab: Gesetze, die den Kirchen das Verfassen eigener Normen für Beschäftigte erlauben, die nicht in kirchlichen Kernbereichen [7] tätig sind, sollen so angepasst werden, dass entsprechende Eingriffe der Kirchen nicht mehr möglich sind. Die Forderungen im Einzelnen: [1] https://www.tagesschau.de/inland/kirchliches-arbeitsrecht-101.html [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-kichen-arbeitsrecht-kuendigung-diskriminierung-gerichte/ [3] Der Begriff steht in keinerlei Zusammenhang mit der als rechtsextrem eingestuften Partei „Der III. Weg“. [4] vgl. z. B. Darstellung bei GerDiA-Projekt [Stand: 27.05.2020] [5] Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV [6] Rechtslupe Arbeitsrecht der Dritte Weg [Stand: 27.05.2020] [7] PDF Zahlen und Fakten Katholische Kirche, PDF Zahlen und Fakten Evangelische Kirche (Addition der Zahlen von DBK und EKD) [Stand: 27.05.2020]

Lichtblick fürs Klima: Ein Meilenstein Für Kernfusion

Ein Meilenstein für Kernfusion Wir können heute einen Meilenstein in der Forschung der Kernfusion feiern! Dies ist eine Art der Energieerzeugung, die rein technisch die Vorgänge in der Sonne kopiert. Dabei verschmelzen Atomkerne und setzen Energie frei. Deshalb werden solche Reaktoren manchmal auch „künstliche Sonne“ oder „Sonnen-Reaktoren genannt“. In der Sonne verschmelzen Wasserstoffatome zu Helium, bei Reaktoren auf der Erde verwendet man hingegen Deuterium und Tritium. Es handelt sich dabei um eine inhärent sichere und wetterunabhängige Energiequelle, deren Brennstoff nahezu unbegrenzt auf der Erde verfügbar ist, keinerlei Treibhausgas erzeugt und kaum strahlenden Abfall hinterlässt. Dennoch gibt es eine Menge technischer Probleme, an denen intensiv geforscht wird. Eine dieser Herausforderungen ist es, die Fusion in Gang zu bringen. Für die Zündung (engl. Ignition) werden Temperaturen von über 100 Millionen Grad Celsius benötigt, damit der Brennstoff in Plasma verwandelt wird [1]. Eine mögliche Technologie der Zündung wurde kürzlich durch die National Ignition Facility (NIF) am Lawrence Livermore National Laboratory bestätigt: Durch einen massiven Laser wurde der Brennstoff entzündet und die Fusionsreaktion gestartet, die erstmalig mehr Energie erzeugte, als durch den Laser eingetragen wurde [2]. Das bedeutet, dass man Laser in Zukunft verwenden könnte, um Fusionsreaktoren zu zünden, denn sobald die Reaktion läuft, erhält sie sich durch die erzeugte Energie selbst. Das ist ein herausragender und bedeutender wissenschaftlicher Erfolg! Insofern ist es eine sehr erfreuliche Nachricht, auch wenn noch viele weitere technische Probleme zu lösen sind, bis Fusionsenergie kommerziell verfügbar wird [3]. Insbesondere ist für das gesamte System nach wie vor mehr Energieinput nötig, als Energie am Ende erzeugt wird. Die positive Bilanz ergibt sich nun für den Laser an sich, dieser ist aber nur Teil der gesamten Konstruktion. Sobald dies gelöst ist und im Saldo tatsächlich mehr Energie erzeugt wird, ist der endgültige Durchbruch vollbracht.  Bei der Bekämpfung des Klimawandels kann Fusionsenergie vorerst keine Rolle spielen – wir haben nicht genug Zeit, auf die Lösung der technischen Probleme zu warten, um die aktuell drohenden Kipppunkte abzuwenden. Wir müssen bereits heute handeln und unsere Treibhausgasemissionen deutlich senken. Aber zumindest ist der aktuelle Meilenstein ein Zeichen dafür, dass es äußerst sinnvoll ist, Kernfusion weiter zu erforschen und in die Entwicklung weiter zu investieren. Bis es so weit ist, dass wir sie wirklich nutzen können, dauert es voraussichtlich mindestens noch ein paar Jahrzehnte oder länger. Aber generell steigt der Energiebedarf der Menschheit oder wird mindestens auf hohem Niveau stagnieren und eine derart zuverlässige, günstige, ressourcensparende und wetterunabhängige Energiequelle wird auch dann einen enorm wertvollen Beitrag zum menschlichen Wohlstand und dem Klima- und Umweltschutz leisten. [1] https://www.ft.com/content/4b6f0fab-66ef-4e33-adec-cfc345589dc7 [2] https://twitter.com/ENERGY/status/1602679966163906561?s=20&t=mRBDh61dVwNCazNNw_wNSQ [3] https://www.n-tv.de/wissen/Moeglicher-Durchbruch-bei-Kernfusion-Expertin-Viele-Probleme-loesen-vor-Bau-eines-Kraftwerks-article23777459.html

Auch in Deutschland – Chinas Einfluss steigt unaufhörlich

Schon häufiger haben wir in der Vergangenheit vor dem chinesischen Einfluss in der Welt  gewarnt. Zuletzt am 30.10.2022 [1]. Jüngste Entwicklungen bringen uns dazu, ein weiteres Mal darauf aufmerksam zu machen: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet davon, dass China bereits über 200.000 Personen innerhalb Deutschlands überwacht. Betroffen seien Politiker, Wissenschaftler und chinesische Dissidenten in Deutschland. Genutzt werden außer dem Nachrichtendienst auch chinesische Firmen und Vereine, welche hier tätig sind [2]. Durch den gezielten Einkauf in die kritische Infrastruktur von Ländern [1], aber auch durch Wirtschaftsspionage [3], wird China zum Big Brother, um abseits der internationalen gültigen Regeln an Technologien und Informationen zu kommen.  Deutschland sowie andere Länder treiben sich zudem in eine gefährliche Abhängigkeit. Dies betrifft insbesondere den Import von wichtigen Rohstoffen, wie beispielsweise Seltenen Erden. Der Name ist leider recht irreführend, denn diese Rohstoffe sind alles andere als selten, sondern recht gleichmäßig über den Globus verteilt. Sie werden für unsere modernen Technologien benötigt und China kontrolliert rund 95 % des weltweiten Handels [4]. Aber dürfen wir nicht nur die sicherheitspolitischen Gefahren sehen, sondern müssen auch eine ethische Abwägung treffen. Ist es für uns als Deutschland und Europa vertretbar, enge Beziehungen zu einem Land zu führen, welches die Menschenrechte nach der UN-Menschenrechtscharta mit Füßen tritt [5]?  Wir verneinen das lautstark! Abhängigkeiten gegenüber autoritären Staaten, sicherheitspolitische Risiken und ethisch fragwürdige Machenschaften lehnen wir ab und fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam den Kuschelkurs des Bundeskanzlers zu beenden. Waren müssen nach Möglichkeit aus demokratischen Ländern bezogen werden, auch wenn wir dafür einen höheren Preis zahlen müssen. Ansonsten stützen wir wirtschaftlich einen autoritären Staat und Systemwettbewerber, namentlich die Volksrepublik China. Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst müssen gezielt gegen nicht akzeptable Spionage und Einflussnahme vorgehen! Die Bundesministerien der Wirtschaft und des Auswärtigen müssen eine umfangreiche Strategie zur Reduktion unserer Abhängigkeit entwickeln! Eine enge Kooperation mit China kann nur bestehen, wenn dieses glaubhaft einwilligt, sich an internationales Recht zu halten und die Souveränität anderer Staaten nicht zu bedrohen. Quellen [1] Partei der Humanisten, 30.10.2022. Chinas Einfluss auf deutsche Wirtschaft und Politik reduzieren! [2] Frankfurter Allgemeine, 12.12.2022. Wie Peking in Deutschland Kritiker unter Druck setzt [3] Bundesamt für Verfassungsschutz. Chinas neue Wege der Spionage, abgerufen am 13.12.2022 [4] Thomas Jüstel, 31.05.2022. Seltene Erden – Metalle für eine nachhaltige Energiewirtschaft und Lichttechnik[5] Amnesty International. China, abgerufen am 13.12.2022

10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

15 Millionen E-Autos: Woher kommt der Strom?

Der Vorstoß der Ampelkoalition in die E-Mobilität ist ein wichtiger, zukunftsträchtiger Schritt. Doch wie soll das Ziel von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erreicht werden? Die Ampel hält den Ausbau der Ladeinfrastruktur für nötig. Dies zweifeln wir zwar nicht an, jedoch ist das lange nicht alles, was nötig ist. Mehr E-Autos benötigen auch deutlich mehr Strom. Auch in einer Zeit, in der wir klimafreundliche Kernkraftwerke abschalten und stattdessen alte Kohlekraftwerke zur Kompensation wieder aktivieren. Damit wird der gute Fußabdruck der E-Autos wieder zunichte gemacht, zugleich haben wir immer noch nicht den Strom, um 15 Millionen Autos zu versorgen. Unsere Forderungen: Wir dürfen nicht von einer Krise in die nächste stolpern, sondern müssen die Konsequenzen unseres Handelns stets erkennen und evaluieren. Deshalb: Werde Mitglied und hilf uns, fortschrittliche, ideologiefreie und vorausschauende Politik zu betreiben!

74 Jahre UN-Menschenrechte!

Heute feiern wir den 74. Jahrestag der Menschenrechte. Anlass ist die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN am 10. Dezember 1948 [1].Die Selbstbestimmung des Menschen und die Menschenrechte sind besonders für den Humanismus von zentraler Bedeutung und essenzielle Bestandteile von Menschenrechtskonventionen und demokratischen Verfassungen weltweit. Staaten auf der ganzen Welt beschnitten in den letzten zwei Jahren zunehmend Menschenrechte und schränkten deren bedingungslose Gewährleistung ein [2].Auf internationaler Ebene werden Gelder von NGOs und zwischenstaatlichen Organen wie dem UN-Menschenrechtsrat gekürzt [3], bei gleichzeitiger Einflussnahme auf diese. Staaten, welche meist keinen hohen Menschenrechtsstandard besitzen, bewerben sich für Sitze im UN-Menschenrechtsrat und blockieren von Innen Initiativen zur Aufarbeitung oder Prävention von Menschenrechtsverletzungen [4]. Auf regionaler Ebene ist weiterhin die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in inländisches Recht eines der größten Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten [5]. Auch die Pandemie hatte ihren Einfluss. Sie wirkte als Katalysator steigender Menschenrechtsverletzungen und zementierte deren geringen Schutz [6]. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wurden beispielsweise stark beschnitten. Ebenso auffällig ist, dass der Zugang zu Internet und sozialen Netzwerken in einigen Ländern eingeschränkt wurde. Auf kritische Stimmen wurde zunehmend mit Einschüchterungsklagen (sog. SLAPPs) geantwortet. Diese Klagen dienen nicht zur gerichtlichen Aufarbeitung, sondern um Kritiker sowie den öffentlichen Diskurs durch Gerichtsprozesse mundtot zu machen [7]. Die Partei der Humanisten betrachtet solche Entwicklungen mit Sorge.Auch in Deutschland gibt es Versäumnisse, bspw. bei Themen wie einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität, dem durch den Staatstrojaner gefährdeten Recht auf Privatsphäre, der Familienzusammenführung geflüchteter Menschen, der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, „Racial Profiling“ oder beim Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung [8]. Die Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von biologischen Eigenschaften und kulturellen Eigenheiten. Wir fordern, dass Staaten sie unabhängig von wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen international achten und fördern.Staaten müssen die Rechte jedes Menschen innerhalb ihres Staatsgebietes schützen. Das Geschlecht, die Weltanschauung, die politische Einstellung, biologische Merkmale, die ethnische Zugehörigkeit oder die Kultur eines Menschen dürfen vor dem Gesetz und im Gesetzestext selbst keinen Unterschied machen.Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.Die Anerkennung universell geltender Menschenrechte hat uns zu der globalen Gesellschaft gemacht, die wir heute sind und auch in Zukunft sollten sie eine zentrale Rolle in all unserem Handeln einnehmen. Nur dort, wo Menschenrechte konsequent und auf Augenhöhe Eingang in die internationale Entwicklungszusammenarbeit finden, kann diese langfristig und nachhaltig wirksam sein. Erst die stabile Umsetzung von Menschenrechten durch Grundversorgung, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit vor Verfolgung oder Unterdrückung, aber auch Gewährleistung der Meinungsfreiheit und ein Zugang zu Informationen und Bildung, macht es für die Menschen in sich entwickelnden Ländern möglich, sich an sozialen und politischen Prozessen selbst zu beteiligen.Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, in dem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Daher unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit.Wir möchten den Trend weiter vorantreiben, die konsequente Umsetzung von Menschenrechten als unverhandelbaren Bestandteil internationaler Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Dafür muss stets individuell zwischen positiven Anreizen, aber ggf. auch Gegenmaßnahmen, abgewogen werden. Um die Dringlichkeit humanitärer Missstände zu erkennen und Schritte konkret, zielgerichtet und effizient einleiten zu können, setzen wir ergänzend zur UN auf eine breit gefächerte Schulung diplomatischer Kräfte sowie die Einbeziehung nicht-staatlicher Organisationen und Multiplikatoren vor Ort.Die Gewährleistung von Menschenrechten erfordert jedoch auch eine Eingliederung des Internationalen Strafgerichtshofs in die UN sowie eine Stärkung des internationalen Gerichtshofs sowie anderer Organe der UN, wie bspw. der Menschenrechtsrat, sodass sie ihre Jurisdiktion durchsetzen und den Menschenrechten weltweit Verbindlichkeit geben können.Das höchste Ziel unserer globalen Außen- und Sicherheitspolitik ist es, allen Menschen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Toleranz, Offenheit, Solidarität, Individualität, persönliche Freiheit und Gleichberechtigung zugänglich zu machen und ihnen zu ermöglichen, nach diesen Werten zu leben.Es ist daher als demokratischer Staat unerlässlich, dass sich Deutschland international engagiert, um Menschenrechte zu verteidigen, globale Kooperation und Frieden sowie den Aufbau und Erhalt von demokratischen Strukturen weltweit zu fördern.  Die Menschenrechte müssen weltweit unnachgiebig verteidigt werden!    Unser Herz brennt für Menschenrechte: https://www.pdh.eu/?s=Menschenrechte  Unser Herz brennt für Meinungsfreiheit: https://www.pdh.eu/gsp/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für Demokratie: https://www.pdh.eu/programmatik/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für wertebasierte Außenpolitik: https://www.pdh.eu/programmatik/aussenpolitik-verteidigung/  Unser Herz brennt für eine Reform der Vereinten Nationen: https://www.pdh.eu/programmatik/vereinte-nationen/  Unser Herz brennt für Kinderrechte und Inklusion: https://www.pdh.eu/gsp/arbeit-soziales/  Quellen: [1] UN-Generalversammlung, 10.12.1948 https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf [2] ] Amnesty International Report 2021/22  https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [3] Finanzierungsentwicklungen des OHCHR, letzter Zugriff 21.11.22 https://www.ohchr.org/en/about-us/funding-and-budget/funding-trends [4] Statement des ehemaligen UN-Generalsekretär für Menschenrechte, 12.03.2018 https://www.ohchr.org/en/statements/2018/06/global-backlash-against-human-rights [5] „Human Rights, Domestic Implemantation“, Gerald Staberock, Februar 2011, para. 49 https://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e1734?rskey=0Uprim&result=3&prd=MPIL [6] Amnesty International Report 2021/22, Seite 9 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [7] Amnesty International Report 2021/22, Seite 16 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [8] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, letzter Zugriff 28.11.2022 https://www.lpb-bw.de/menschenrechte-in-deutschland

Bayerisches Wahlsystem – Möge die Macht bei den Großen bleiben!

Bayern hat eines der komplexesten Wahlsysteme in Deutschland, was zur Folge hat, dass zu den Landtags- und Bezirkswahlen deutlich weniger Parteien antreten können als in anderen Bundesländern. Während in fast allen anderen Bundesländern eine Liste für das gesamte Land aufgestellt wird, muss in Bayern für jeden Bezirk eine eigene Liste aufgestellt werden [1]. Dies wäre nicht weiter tragisch, doch muss auch jede einzelne Liste legitimiert werden. Das bedeutet, dass alle Parteien, die bei der vorherigen Wahl nicht mindestens 1,25% der gültigen Stimmen erhielten, Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Gefordert ist eine Unterschrift pro tausend Einwohner pro Bezirk, mit der Ausnahme von Oberbayern, wo es auf 2.000 Unterschriften gedeckelt ist [2]. Insgesamt müssen also für nicht etablierte Parteien jedes Mal rund 8.500 Unterschriften gesammelt werden. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl sind das für ganz Bayern „nur“ 2000 Unterschriften. Für Kleinparteien, deren personelle und finanzielle Ressourcen im Gegensatz zu den großen, vom Staat finanziell unterstützten Parteien stark limitiert sind, eine kaum zu stemmende Hürde [3]. Um in Bayern überhaupt in einem Bezirk mit einer Liste antreten zu dürfen, wird in jedem Bezirk mindestens ein Direktkandidat benötigt [4]. Allein dieser Umstand sorgt dafür, dass viele Parteien vom Wahlzettel verschwinden, denn einen Direktkandidaten aufzustellen, ist gar nicht so einfach. Die sogenannten Stimmkreise für Direktkandidaten sind nur etwa halb so groß wie bei der Bundestagswahl [5] und für die Aufstellung des Kandidaten werden mindestens drei aktive Mitglieder aus diesem Kreis benötigt [6], welche sich zusammenfinden und durch einen riesigen Haufen bürokratischer Dokumente arbeiten dürfen. Unter diesen drei muss auch noch jemand sein, der sich rein ehrenamtlich und mit wenig Aussicht auf tatsächlichen Erfolg als Direktkandidat unentgeltlich in den Wahlkampf stürzt. Würde man alle 91 Stimmkreise mit einem Direktkandidaten besetzen wollen, wären also mindestens 273 aktive Mitglieder in Bayern nötig, die perfekt homogen über alle Kreise verteilt sein müssten. So werden schon viele Parteien an der Wahlteilnahme gehindert, obwohl sie wie bei Europawahlen oder Bundestagswahlen auch mit einer Liste antreten könnten. Weitere interessante Punkte, welche Alleinstellungsmerkmale des bayerischen Wahlsystems sind, sind der Wahlzettel und die Stimmenauszählung. So werden Stimmen für Direktkandidaten mit den Zweitstimmen zu einer Gesamtstimmenzahl verrechnet. Dadurch ist es möglich, dass eine Partei zwei Stimmen von einem Wähler erhält. Der Bayerische Landtag schreibt dazu: „Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht (anders als bei der Bundestagswahl) Ihre Erststimme nicht „verloren“, wenn Ihr Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis“ [7]. Dass dafür aber die Hürden für kleinere Parteien noch höher gelegt werden, wird nicht erwähnt. Bayern hat zudem eine Fünf-Prozent-Hürde, jedoch ohne eine Ausnahmeklausel wie bei der Bundestagswahl, welche auch den Einzug bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten erlaubt [7]. Durch die Schwierigkeit, überhaupt in jedem Bezirk, geschweige denn in jedem Stimmkreis einen Direktkandidaten aufstellen zu können (s.o.), wird diese Hürde noch schwerer erreichbar als z.B. bei der Bundestagswahl. Dasselbe gilt für die ersehnte Parteienfinanzierung, die bei 0,5 % liegt, unter der Bedingung, dass man in allen Stimmkreisen einen Direktkandidaten hat. Je weniger Direktkandidaten man hat, desto höher ist de facto die Hürde. Die Partei der Humanisten wird bei der kommenden Landtagswahl mit 15 bis 18 Direktkandidaten antreten. Für 15 (bei angenommener gleichmäßiger Einwohnerzahl in allen Stimmkreisen) existiert für uns also eine Hürde von 0,92 % für die Parteienfinanzierung und von 9,2 % für den Einzug ins Parlament. Es gibt noch viele weitere Punkte, welche Kleinparteien die Wahlteilnahme sowie den Einzug ins Parlament erschweren, doch die oben genannten sind die wesentlichen. Für uns ist dies ein untragbarer Zustand, denn er sorgt dafür, dass ein politischer Wechsel kaum möglich ist und damit die Demokratie direkt Schaden nimmt. Demokratie lebt vom Mitbestimmungsrecht der Menschen und der Aussicht auf Veränderung, stattdessen werden ihnen viele Gründe geliefert, nicht ihre bevorzugte Partei zu unterstützen, sondern eine der etablierten und dadurch ein „Weiter so“ zu fördern. Wir fordern ein Ende dieses fast schon undemokratischen Wahlsystems. So sollte die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften für jeden Bezirk gesenkt werden, um dem Wähler möglichst viele Parteien zur Auswahl zu geben, weiterhin sollten die etablierten Parteien ebenfalls diese Unterschriften sammeln müssen. Dadurch soll Gleichberechtigung hergestellt werden. Außerdem fordern wir, dass die Zusammensetzung des Landtags sich wie bei der Bundestagswahl nach dem Zweitstimmenergebnis richtet. Um noch mehr Demokratie zu schaffen, sollte das Konzept einer Präferenzstimme eingeführt werden. Wenn sich ein Bürger unsicher ist, ob seine bevorzugte Partei ins Parlament einzieht, so könnte er – auf dem Wahlzettel mit einer extra Spalte – eine Ersatzstimme abgeben, welche dann dieser Partei zugerechnet würde. So „verschenkt“ kein Bürger seine Stimme, wenn er eine neue oder Kleinpartei wählt.  Es ist Zeit, unser System zu reformieren! Bist du dabei? PS: Für Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberbayern kannst du bereits in Bayern unterschreiben, sodass wir mit deiner Hilfe auf den Wahlzettel kommen! https://www.pdh.eu/uu/?lv=by Quellen: [1] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 5: Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk Landeswahlgesetz Bayern. Art. 26: Einreichung der Wahlkreisvorschläge [2] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [3] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 60: Leistungen an Parteien [4] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [5] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage zu Art. 5, Abs. 4: Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum Bayerischen Landtag Bundeswahlleiter. Bundestagswahl 2021: Einteilung der Wahlkreise [6] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage 8 zu Art. 31, Abs. 4, Nr. 3: Niederschrift über die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin [7] Bayerische Landtag. Unser Wahlsystem, abgerufen am 30.09.2022

Korruption: Nicht überall läuft es wie geschmiert

Auch wenn Korruption mittlerweile im Wesentlichen im Strafgesetzbuch geregelt ist, soweit es die freie Wirtschaft, die Verwaltung sowie das Gesundheitssystem betrifft, so gibt es bezüglich der Mandatsträger noch Handlungsbedarf. Was ist Korruption? Korruption kann man allgemein als den Missbrauch von Einfluss beschreiben. Dieser Missbrauch geschieht, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erlangen [2]. Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland 7.433 Fälle von Korruption polizeilich registriert, was einem Anstieg um 34,9 % im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht [3]. Zugleich stieg der Anteil der sog. Begleitdelikte, also etwa Betrugs- und Urkundendelikte, aber auch strafbare Absprachen im Wettbewerb, um 10,6 %. Schäden durch Korruption Die Schäden durch Korruption sind vielfältig. Für die Demokratie kann sie zur Gefahr werden, da sie das Vertrauen in diese selbst und ihre Institutionen nachhaltig untergräbt [4]. Sie beeinträchtigt die Qualität des demokratischen Prozesses insgesamt und nicht nur die einzelnen Institutionen, in denen sie auftritt [5]. Insbesondere kann ein hohes wahrgenommenes Korruptionsniveau zu einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs und damit einer Störung der Chancengleichheit in der Demokratie führen [6]. Gründe Andererseits ist Korruption für die Akteure, die sie begehen, praktisch. Sie erleichtert die Abwicklung von Geschäften, man kennt einander. Rein (markt-)rational betrachtet ist Korruption also vorteilhaft. Sie erleichtert für den Bestechenden beispielsweise Verwaltungsvorgänge und beschleunigt sie [7]. Zugleich ermöglicht sie finanziell starken Minderheiten, sich Schutz vor Diskriminierung zu „erkaufen“ [8]. Übermäßige Bürokratie führt zu erhöhter Korruption. Diese wiederum führt zu künstlichen Monopolen, die den Wunsch wecken können, sich durch unlautere Mittel daran zu beteiligen [9].  Es gibt also viele Gründe, aus denen heraus Korruption für die betreffenden Akteure eine Handlungsoption sein kann. Die rechtliche Situation Korruption ist in Deutschland strafbewehrt, sofern sie im öffentlichen [10] oder privaten [11] Sektor geschieht. Hinsichtlich der Strafbarkeit von Abgeordneten existiert mit § 108e StGB eine Norm, deren Strafandrohung zuletzt infolge der „Maskendeals“ erhöht wurde. Ebenso wurden im Zuge desselben Gesetzgebungsverfahrens neue Regeln für Abgeordnete in Bezug auf Nebentätigkeiten in das Abgeordnetengesetz aufgenommen [14]. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Eine Option wäre es beispielsweise, Nebeneinkünfte von Abgeordneten (anteilig) auf die Diät anzurechnen. Auch über ein Ruhen der Abgeordnetentätigkeit während der Zeit des Ermittlungsverfahrens sollte nachgedacht werden, um langfristig Schäden auch von der Demokratie und ihren Organen abzuwenden. Fazit Korruption ist vielfältig, vielschichtig und komplex. Ihre Bekämpfung ist schwierig, kann aber durch gezielte Maßnahmen, die auch die staatliche Verwaltung betreffen, bekämpft werden. Wichtig ist in jedem Falle, umfassende Transparenz bei der Entscheidungsfindung sicherzustellen und gerade auch im Bereich staatlicher Verwaltung dafür zu sorgen, dass Entscheidungen schnell und effizient getroffen werden können. So können Gründe und Anlässe für Bestechung vermindert werden. Auch wir müssen davon ausgehen, langfristig von diesem Thema nicht verschont bleiben zu können und müssen daher bereits frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Deshalb haben wir beschlossen, ein Qualitätsmanagement-System aufzusetzen. Dieses soll neben Wissenstransfer und einheitlichen Prozessen auch mehr Transparenz in unsere Prozesse bringen. Damit wir dieses Ziel besser erreichen können, greifen wir zusätzlich auf externe Hilfe zurück. Richtig durchstarten wollen wir dazu 2023. Wir halten euch auf dem Laufenden. Übrigens – Hier kann man unsere Position zu Transparenz in der Politik nachlesen: https://www.pdh.eu/programmatik/transparenz/ Quellen: [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Welt-Anti-Korruptions-Tag [2] https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Korruptionspraevention/korruptionspraevention_node.html [3] Bundeslagebild Korruption 2021, Bundeskriminalamt, S. 4. [4] https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2022/Scheinwerfer_95.pdf [5] Olteanu, Tina: Korrupte Demokratie?, Kapitel: Korruption in der Demokratie, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-531-94351-0_7.pdf [6] Wolf, Sebastian, Korruption und Antikorruption in Politik und Verwaltung, APuZ 19-20/2021 [7] Graeff, Peter, Positive und negative ethische Aspekte von Korruption, SSOAR Info, S. 7-8, https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1 [8] https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1, S. 8 [9] Berger, Jens, Korruption in Europa, Kapitel: Das Phänomen der Korruption, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-37881-3_2#Sec18 [10] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331-334.html [11] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html [12] BGHSt 57, 202, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=60679&pos=0&anz=1  [13] Besprechung der Entscheidung unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/korruption-bei-kassenaerzten-straflos-und-trotzdem-verboten/ [14] https://dserver.bundestag.de

Kinderrechte sind Menschenrechte

Wie denken wir Kinderrechte? Humanistische Sozialpolitik setzt auf Chancengleichheit, materielle und soziale Teilhabe, Inklusion, Hilfe zur Selbsthilfe und den Schutz von Kindern und Familie.Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir wollen die Rechte der Kinder in den Gesetzen und vor Gericht stärken und Eltern- und Partnerschaften in allen Formen gleichberechtigt anerkennen. Die berufliche Chancengleichheit der Eltern ist durch paritätische Fürsorge derselben und durch betriebliche und staatliche Fürsorgeunterstützung zu  gewährleisten. Die beitragsfreie Kita ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung eines kostenfreien Zugangs zu frühkindlicher Bildung und Förderung. Im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung, der Schulbildung und der Universitätsausbildung ist eine flächendeckende Grundversorgung mit  religiös-weltanschaulich neutralen Einrichtungen sicherzustellen. Denn Bildung ist Zukunft, hier sollte man nicht sparen. Aber nicht nur für die Kinder braucht es bessere Politik. Mehr flexible Elternteilzeit und auch ein guter Betreuungsschlüssel für die älteren Geschwisterkinder, während sich die Mutter von der Geburt erholt, gehört für uns zu einer voll umfänglichen Familienpolitik! In unserem Programm heißt es schon immer: ,,Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.“