10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

15 Millionen E-Autos: Woher kommt der Strom?

Der Vorstoß der Ampelkoalition in die E-Mobilität ist ein wichtiger, zukunftsträchtiger Schritt. Doch wie soll das Ziel von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erreicht werden? Die Ampel hält den Ausbau der Ladeinfrastruktur für nötig. Dies zweifeln wir zwar nicht an, jedoch ist das lange nicht alles, was nötig ist. Mehr E-Autos benötigen auch deutlich mehr Strom. Auch in einer Zeit, in der wir klimafreundliche Kernkraftwerke abschalten und stattdessen alte Kohlekraftwerke zur Kompensation wieder aktivieren. Damit wird der gute Fußabdruck der E-Autos wieder zunichte gemacht, zugleich haben wir immer noch nicht den Strom, um 15 Millionen Autos zu versorgen. Unsere Forderungen: Wir dürfen nicht von einer Krise in die nächste stolpern, sondern müssen die Konsequenzen unseres Handelns stets erkennen und evaluieren. Deshalb: Werde Mitglied und hilf uns, fortschrittliche, ideologiefreie und vorausschauende Politik zu betreiben!

74 Jahre UN-Menschenrechte!

Heute feiern wir den 74. Jahrestag der Menschenrechte. Anlass ist die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN am 10. Dezember 1948 [1].Die Selbstbestimmung des Menschen und die Menschenrechte sind besonders für den Humanismus von zentraler Bedeutung und essenzielle Bestandteile von Menschenrechtskonventionen und demokratischen Verfassungen weltweit. Staaten auf der ganzen Welt beschnitten in den letzten zwei Jahren zunehmend Menschenrechte und schränkten deren bedingungslose Gewährleistung ein [2].Auf internationaler Ebene werden Gelder von NGOs und zwischenstaatlichen Organen wie dem UN-Menschenrechtsrat gekürzt [3], bei gleichzeitiger Einflussnahme auf diese. Staaten, welche meist keinen hohen Menschenrechtsstandard besitzen, bewerben sich für Sitze im UN-Menschenrechtsrat und blockieren von Innen Initiativen zur Aufarbeitung oder Prävention von Menschenrechtsverletzungen [4]. Auf regionaler Ebene ist weiterhin die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen in inländisches Recht eines der größten Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten [5]. Auch die Pandemie hatte ihren Einfluss. Sie wirkte als Katalysator steigender Menschenrechtsverletzungen und zementierte deren geringen Schutz [6]. Die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wurden beispielsweise stark beschnitten. Ebenso auffällig ist, dass der Zugang zu Internet und sozialen Netzwerken in einigen Ländern eingeschränkt wurde. Auf kritische Stimmen wurde zunehmend mit Einschüchterungsklagen (sog. SLAPPs) geantwortet. Diese Klagen dienen nicht zur gerichtlichen Aufarbeitung, sondern um Kritiker sowie den öffentlichen Diskurs durch Gerichtsprozesse mundtot zu machen [7]. Die Partei der Humanisten betrachtet solche Entwicklungen mit Sorge.Auch in Deutschland gibt es Versäumnisse, bspw. bei Themen wie einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Hasskriminalität, dem durch den Staatstrojaner gefährdeten Recht auf Privatsphäre, der Familienzusammenführung geflüchteter Menschen, der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, „Racial Profiling“ oder beim Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung [8]. Die Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen, unabhängig von biologischen Eigenschaften und kulturellen Eigenheiten. Wir fordern, dass Staaten sie unabhängig von wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen international achten und fördern.Staaten müssen die Rechte jedes Menschen innerhalb ihres Staatsgebietes schützen. Das Geschlecht, die Weltanschauung, die politische Einstellung, biologische Merkmale, die ethnische Zugehörigkeit oder die Kultur eines Menschen dürfen vor dem Gesetz und im Gesetzestext selbst keinen Unterschied machen.Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.Die Anerkennung universell geltender Menschenrechte hat uns zu der globalen Gesellschaft gemacht, die wir heute sind und auch in Zukunft sollten sie eine zentrale Rolle in all unserem Handeln einnehmen. Nur dort, wo Menschenrechte konsequent und auf Augenhöhe Eingang in die internationale Entwicklungszusammenarbeit finden, kann diese langfristig und nachhaltig wirksam sein. Erst die stabile Umsetzung von Menschenrechten durch Grundversorgung, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit vor Verfolgung oder Unterdrückung, aber auch Gewährleistung der Meinungsfreiheit und ein Zugang zu Informationen und Bildung, macht es für die Menschen in sich entwickelnden Ländern möglich, sich an sozialen und politischen Prozessen selbst zu beteiligen.Zentral für eine humanistische Weltanschauung ist das Bestreben, für alle Menschen ein lebenswürdiges, gesundes und möglichst glückliches Leben zu ermöglichen, in dem sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Vorlieben frei entfalten kann – unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, finanzieller Situation sowie politischer, philosophischer oder religiöser Ausrichtung. Daher unterstützen und fördern wir die strikte Umsetzung der Menschenrechte weltweit.Wir möchten den Trend weiter vorantreiben, die konsequente Umsetzung von Menschenrechten als unverhandelbaren Bestandteil internationaler Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Dafür muss stets individuell zwischen positiven Anreizen, aber ggf. auch Gegenmaßnahmen, abgewogen werden. Um die Dringlichkeit humanitärer Missstände zu erkennen und Schritte konkret, zielgerichtet und effizient einleiten zu können, setzen wir ergänzend zur UN auf eine breit gefächerte Schulung diplomatischer Kräfte sowie die Einbeziehung nicht-staatlicher Organisationen und Multiplikatoren vor Ort.Die Gewährleistung von Menschenrechten erfordert jedoch auch eine Eingliederung des Internationalen Strafgerichtshofs in die UN sowie eine Stärkung des internationalen Gerichtshofs sowie anderer Organe der UN, wie bspw. der Menschenrechtsrat, sodass sie ihre Jurisdiktion durchsetzen und den Menschenrechten weltweit Verbindlichkeit geben können.Das höchste Ziel unserer globalen Außen- und Sicherheitspolitik ist es, allen Menschen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Toleranz, Offenheit, Solidarität, Individualität, persönliche Freiheit und Gleichberechtigung zugänglich zu machen und ihnen zu ermöglichen, nach diesen Werten zu leben.Es ist daher als demokratischer Staat unerlässlich, dass sich Deutschland international engagiert, um Menschenrechte zu verteidigen, globale Kooperation und Frieden sowie den Aufbau und Erhalt von demokratischen Strukturen weltweit zu fördern.  Die Menschenrechte müssen weltweit unnachgiebig verteidigt werden!    Unser Herz brennt für Menschenrechte: https://www.pdh.eu/?s=Menschenrechte  Unser Herz brennt für Meinungsfreiheit: https://www.pdh.eu/gsp/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für Demokratie: https://www.pdh.eu/programmatik/demokratie-inneres/  Unser Herz brennt für wertebasierte Außenpolitik: https://www.pdh.eu/programmatik/aussenpolitik-verteidigung/  Unser Herz brennt für eine Reform der Vereinten Nationen: https://www.pdh.eu/programmatik/vereinte-nationen/  Unser Herz brennt für Kinderrechte und Inklusion: https://www.pdh.eu/gsp/arbeit-soziales/  Quellen: [1] UN-Generalversammlung, 10.12.1948 https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf [2] ] Amnesty International Report 2021/22  https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [3] Finanzierungsentwicklungen des OHCHR, letzter Zugriff 21.11.22 https://www.ohchr.org/en/about-us/funding-and-budget/funding-trends [4] Statement des ehemaligen UN-Generalsekretär für Menschenrechte, 12.03.2018 https://www.ohchr.org/en/statements/2018/06/global-backlash-against-human-rights [5] „Human Rights, Domestic Implemantation“, Gerald Staberock, Februar 2011, para. 49 https://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e1734?rskey=0Uprim&result=3&prd=MPIL [6] Amnesty International Report 2021/22, Seite 9 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [7] Amnesty International Report 2021/22, Seite 16 https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2022/03/WEBPOL1048702022ENGLISH.pdf [8] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, letzter Zugriff 28.11.2022 https://www.lpb-bw.de/menschenrechte-in-deutschland

Bayerisches Wahlsystem – Möge die Macht bei den Großen bleiben!

Bayern hat eines der komplexesten Wahlsysteme in Deutschland, was zur Folge hat, dass zu den Landtags- und Bezirkswahlen deutlich weniger Parteien antreten können als in anderen Bundesländern. Während in fast allen anderen Bundesländern eine Liste für das gesamte Land aufgestellt wird, muss in Bayern für jeden Bezirk eine eigene Liste aufgestellt werden [1]. Dies wäre nicht weiter tragisch, doch muss auch jede einzelne Liste legitimiert werden. Das bedeutet, dass alle Parteien, die bei der vorherigen Wahl nicht mindestens 1,25% der gültigen Stimmen erhielten, Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Gefordert ist eine Unterschrift pro tausend Einwohner pro Bezirk, mit der Ausnahme von Oberbayern, wo es auf 2.000 Unterschriften gedeckelt ist [2]. Insgesamt müssen also für nicht etablierte Parteien jedes Mal rund 8.500 Unterschriften gesammelt werden. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl sind das für ganz Bayern „nur“ 2000 Unterschriften. Für Kleinparteien, deren personelle und finanzielle Ressourcen im Gegensatz zu den großen, vom Staat finanziell unterstützten Parteien stark limitiert sind, eine kaum zu stemmende Hürde [3]. Um in Bayern überhaupt in einem Bezirk mit einer Liste antreten zu dürfen, wird in jedem Bezirk mindestens ein Direktkandidat benötigt [4]. Allein dieser Umstand sorgt dafür, dass viele Parteien vom Wahlzettel verschwinden, denn einen Direktkandidaten aufzustellen, ist gar nicht so einfach. Die sogenannten Stimmkreise für Direktkandidaten sind nur etwa halb so groß wie bei der Bundestagswahl [5] und für die Aufstellung des Kandidaten werden mindestens drei aktive Mitglieder aus diesem Kreis benötigt [6], welche sich zusammenfinden und durch einen riesigen Haufen bürokratischer Dokumente arbeiten dürfen. Unter diesen drei muss auch noch jemand sein, der sich rein ehrenamtlich und mit wenig Aussicht auf tatsächlichen Erfolg als Direktkandidat unentgeltlich in den Wahlkampf stürzt. Würde man alle 91 Stimmkreise mit einem Direktkandidaten besetzen wollen, wären also mindestens 273 aktive Mitglieder in Bayern nötig, die perfekt homogen über alle Kreise verteilt sein müssten. So werden schon viele Parteien an der Wahlteilnahme gehindert, obwohl sie wie bei Europawahlen oder Bundestagswahlen auch mit einer Liste antreten könnten. Weitere interessante Punkte, welche Alleinstellungsmerkmale des bayerischen Wahlsystems sind, sind der Wahlzettel und die Stimmenauszählung. So werden Stimmen für Direktkandidaten mit den Zweitstimmen zu einer Gesamtstimmenzahl verrechnet. Dadurch ist es möglich, dass eine Partei zwei Stimmen von einem Wähler erhält. Der Bayerische Landtag schreibt dazu: „Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht (anders als bei der Bundestagswahl) Ihre Erststimme nicht „verloren“, wenn Ihr Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis“ [7]. Dass dafür aber die Hürden für kleinere Parteien noch höher gelegt werden, wird nicht erwähnt. Bayern hat zudem eine Fünf-Prozent-Hürde, jedoch ohne eine Ausnahmeklausel wie bei der Bundestagswahl, welche auch den Einzug bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten erlaubt [7]. Durch die Schwierigkeit, überhaupt in jedem Bezirk, geschweige denn in jedem Stimmkreis einen Direktkandidaten aufstellen zu können (s.o.), wird diese Hürde noch schwerer erreichbar als z.B. bei der Bundestagswahl. Dasselbe gilt für die ersehnte Parteienfinanzierung, die bei 0,5 % liegt, unter der Bedingung, dass man in allen Stimmkreisen einen Direktkandidaten hat. Je weniger Direktkandidaten man hat, desto höher ist de facto die Hürde. Die Partei der Humanisten wird bei der kommenden Landtagswahl mit 15 bis 18 Direktkandidaten antreten. Für 15 (bei angenommener gleichmäßiger Einwohnerzahl in allen Stimmkreisen) existiert für uns also eine Hürde von 0,92 % für die Parteienfinanzierung und von 9,2 % für den Einzug ins Parlament. Es gibt noch viele weitere Punkte, welche Kleinparteien die Wahlteilnahme sowie den Einzug ins Parlament erschweren, doch die oben genannten sind die wesentlichen. Für uns ist dies ein untragbarer Zustand, denn er sorgt dafür, dass ein politischer Wechsel kaum möglich ist und damit die Demokratie direkt Schaden nimmt. Demokratie lebt vom Mitbestimmungsrecht der Menschen und der Aussicht auf Veränderung, stattdessen werden ihnen viele Gründe geliefert, nicht ihre bevorzugte Partei zu unterstützen, sondern eine der etablierten und dadurch ein „Weiter so“ zu fördern. Wir fordern ein Ende dieses fast schon undemokratischen Wahlsystems. So sollte die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften für jeden Bezirk gesenkt werden, um dem Wähler möglichst viele Parteien zur Auswahl zu geben, weiterhin sollten die etablierten Parteien ebenfalls diese Unterschriften sammeln müssen. Dadurch soll Gleichberechtigung hergestellt werden. Außerdem fordern wir, dass die Zusammensetzung des Landtags sich wie bei der Bundestagswahl nach dem Zweitstimmenergebnis richtet. Um noch mehr Demokratie zu schaffen, sollte das Konzept einer Präferenzstimme eingeführt werden. Wenn sich ein Bürger unsicher ist, ob seine bevorzugte Partei ins Parlament einzieht, so könnte er – auf dem Wahlzettel mit einer extra Spalte – eine Ersatzstimme abgeben, welche dann dieser Partei zugerechnet würde. So „verschenkt“ kein Bürger seine Stimme, wenn er eine neue oder Kleinpartei wählt.  Es ist Zeit, unser System zu reformieren! Bist du dabei? PS: Für Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberbayern kannst du bereits in Bayern unterschreiben, sodass wir mit deiner Hilfe auf den Wahlzettel kommen! https://www.pdh.eu/uu/?lv=by Quellen: [1] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 5: Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk Landeswahlgesetz Bayern. Art. 26: Einreichung der Wahlkreisvorschläge [2] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [3] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 60: Leistungen an Parteien [4] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [5] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage zu Art. 5, Abs. 4: Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum Bayerischen Landtag Bundeswahlleiter. Bundestagswahl 2021: Einteilung der Wahlkreise [6] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage 8 zu Art. 31, Abs. 4, Nr. 3: Niederschrift über die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin [7] Bayerische Landtag. Unser Wahlsystem, abgerufen am 30.09.2022

Korruption: Nicht überall läuft es wie geschmiert

Auch wenn Korruption mittlerweile im Wesentlichen im Strafgesetzbuch geregelt ist, soweit es die freie Wirtschaft, die Verwaltung sowie das Gesundheitssystem betrifft, so gibt es bezüglich der Mandatsträger noch Handlungsbedarf. Was ist Korruption? Korruption kann man allgemein als den Missbrauch von Einfluss beschreiben. Dieser Missbrauch geschieht, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erlangen [2]. Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland 7.433 Fälle von Korruption polizeilich registriert, was einem Anstieg um 34,9 % im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht [3]. Zugleich stieg der Anteil der sog. Begleitdelikte, also etwa Betrugs- und Urkundendelikte, aber auch strafbare Absprachen im Wettbewerb, um 10,6 %. Schäden durch Korruption Die Schäden durch Korruption sind vielfältig. Für die Demokratie kann sie zur Gefahr werden, da sie das Vertrauen in diese selbst und ihre Institutionen nachhaltig untergräbt [4]. Sie beeinträchtigt die Qualität des demokratischen Prozesses insgesamt und nicht nur die einzelnen Institutionen, in denen sie auftritt [5]. Insbesondere kann ein hohes wahrgenommenes Korruptionsniveau zu einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs und damit einer Störung der Chancengleichheit in der Demokratie führen [6]. Gründe Andererseits ist Korruption für die Akteure, die sie begehen, praktisch. Sie erleichtert die Abwicklung von Geschäften, man kennt einander. Rein (markt-)rational betrachtet ist Korruption also vorteilhaft. Sie erleichtert für den Bestechenden beispielsweise Verwaltungsvorgänge und beschleunigt sie [7]. Zugleich ermöglicht sie finanziell starken Minderheiten, sich Schutz vor Diskriminierung zu „erkaufen“ [8]. Übermäßige Bürokratie führt zu erhöhter Korruption. Diese wiederum führt zu künstlichen Monopolen, die den Wunsch wecken können, sich durch unlautere Mittel daran zu beteiligen [9].  Es gibt also viele Gründe, aus denen heraus Korruption für die betreffenden Akteure eine Handlungsoption sein kann. Die rechtliche Situation Korruption ist in Deutschland strafbewehrt, sofern sie im öffentlichen [10] oder privaten [11] Sektor geschieht. Hinsichtlich der Strafbarkeit von Abgeordneten existiert mit § 108e StGB eine Norm, deren Strafandrohung zuletzt infolge der „Maskendeals“ erhöht wurde. Ebenso wurden im Zuge desselben Gesetzgebungsverfahrens neue Regeln für Abgeordnete in Bezug auf Nebentätigkeiten in das Abgeordnetengesetz aufgenommen [14]. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Eine Option wäre es beispielsweise, Nebeneinkünfte von Abgeordneten (anteilig) auf die Diät anzurechnen. Auch über ein Ruhen der Abgeordnetentätigkeit während der Zeit des Ermittlungsverfahrens sollte nachgedacht werden, um langfristig Schäden auch von der Demokratie und ihren Organen abzuwenden. Fazit Korruption ist vielfältig, vielschichtig und komplex. Ihre Bekämpfung ist schwierig, kann aber durch gezielte Maßnahmen, die auch die staatliche Verwaltung betreffen, bekämpft werden. Wichtig ist in jedem Falle, umfassende Transparenz bei der Entscheidungsfindung sicherzustellen und gerade auch im Bereich staatlicher Verwaltung dafür zu sorgen, dass Entscheidungen schnell und effizient getroffen werden können. So können Gründe und Anlässe für Bestechung vermindert werden. Auch wir müssen davon ausgehen, langfristig von diesem Thema nicht verschont bleiben zu können und müssen daher bereits frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Deshalb haben wir beschlossen, ein Qualitätsmanagement-System aufzusetzen. Dieses soll neben Wissenstransfer und einheitlichen Prozessen auch mehr Transparenz in unsere Prozesse bringen. Damit wir dieses Ziel besser erreichen können, greifen wir zusätzlich auf externe Hilfe zurück. Richtig durchstarten wollen wir dazu 2023. Wir halten euch auf dem Laufenden. Übrigens – Hier kann man unsere Position zu Transparenz in der Politik nachlesen: https://www.pdh.eu/programmatik/transparenz/ Quellen: [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Welt-Anti-Korruptions-Tag [2] https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Korruptionspraevention/korruptionspraevention_node.html [3] Bundeslagebild Korruption 2021, Bundeskriminalamt, S. 4. [4] https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2022/Scheinwerfer_95.pdf [5] Olteanu, Tina: Korrupte Demokratie?, Kapitel: Korruption in der Demokratie, https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-531-94351-0_7.pdf [6] Wolf, Sebastian, Korruption und Antikorruption in Politik und Verwaltung, APuZ 19-20/2021 [7] Graeff, Peter, Positive und negative ethische Aspekte von Korruption, SSOAR Info, S. 7-8, https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1 [8] https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/3783/ssoar-sub-2002-3-graeff-positive_und_negative_ethische_aspekte.pdf?sequence=1, S. 8 [9] Berger, Jens, Korruption in Europa, Kapitel: Das Phänomen der Korruption, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-37881-3_2#Sec18 [10] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331-334.html [11] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html [12] BGHSt 57, 202, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=60679&pos=0&anz=1  [13] Besprechung der Entscheidung unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/korruption-bei-kassenaerzten-straflos-und-trotzdem-verboten/ [14] https://dserver.bundestag.de

Kinderrechte sind Menschenrechte

Wie denken wir Kinderrechte? Humanistische Sozialpolitik setzt auf Chancengleichheit, materielle und soziale Teilhabe, Inklusion, Hilfe zur Selbsthilfe und den Schutz von Kindern und Familie.Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir wollen die Rechte der Kinder in den Gesetzen und vor Gericht stärken und Eltern- und Partnerschaften in allen Formen gleichberechtigt anerkennen. Die berufliche Chancengleichheit der Eltern ist durch paritätische Fürsorge derselben und durch betriebliche und staatliche Fürsorgeunterstützung zu  gewährleisten. Die beitragsfreie Kita ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung eines kostenfreien Zugangs zu frühkindlicher Bildung und Förderung. Im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung, der Schulbildung und der Universitätsausbildung ist eine flächendeckende Grundversorgung mit  religiös-weltanschaulich neutralen Einrichtungen sicherzustellen. Denn Bildung ist Zukunft, hier sollte man nicht sparen. Aber nicht nur für die Kinder braucht es bessere Politik. Mehr flexible Elternteilzeit und auch ein guter Betreuungsschlüssel für die älteren Geschwisterkinder, während sich die Mutter von der Geburt erholt, gehört für uns zu einer voll umfänglichen Familienpolitik! In unserem Programm heißt es schon immer: ,,Die Menschenrechte gelten auch für Kinder und Jugendliche und dürfen durch niemanden, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, aufgehoben oder verletzt werden. Für uns spielen die Kinderrechte eine besondere Rolle. Kinder haben nicht nur ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung, sondern unter anderem auch auf Gesundheit, Bildung und Freizeit.“

Guter Boden: Grundlage für unser Überleben

Die Landwirtschaft ist nicht nur eine der größten Quellen für den Ausstoß von Treibhausgasen, sondern leidet selbst auch in Form des sich immer mehr verschärfenden Klimawandel unter ihm. Die steigenden Temperaturen, längere Dürre- oder Feuchtigkeitsperioden und extreme Wetterphänomene führen zur Bodendegradation, zu Überschwemmungen und Wüstenbildung. Die FAO (Food and Agriculture Organisation of the United Nations) schätzt, dass die Produktion der vier größten Getreidearten weltweit um etwa 17 % einbrechen wird, sollten wir die aktuelle Emission der Treibhausgase nicht deutlich reduzieren [1]. Wir müssen unseren Boden schützen, um uns als wachsende Weltbevölkerung auch in Zukunft ausreichend und sicher ernähren zu können. Hierfür brauchen wir eine moderne und diverse Landwirtschaft. Technologische Innovationen wie die Genom-Editierung, verbesserte Anbaupraktiken, neuartige Pflanzenschutzmittel, gut geschulte Landwirte, Erforschung und Entwicklung angepasster Nutzpflanzen und der verantwortungsvolle Umgang mit Land und natürlichen Ressourcen sind wichtige Ansätze, um diesem Problem zu begegnen [2]. Auch eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft wird notwendig sein, um den klimabedingten Flächenverlust auszugleichen [3]. Darüber hinaus haben landwirtschaftlich genutzte Böden erhebliches Potential, Kohlenstoff zu binden und zu speichern und können damit zu der Bekämpfung des Klimawandels beitragen [4]. Nur wenn wir einen möglichst klimaresistenten Agrar- und Lebensmittelsektor mit modernen Produktionsmethoden etablieren können, die nachhaltig die Erhaltung und Verbesserung der Bodenqualität fördern, werden wir in Zeiten des Klimawandels eine sichere Nahrungsmittelversorgung erreichen. [1] FAO (2015). The impact of natural hazards and disasters  on agriculture, food security and nutrition. Verfügbar unter: https://www.fao.org/3/i5128e/i5128e.pdf [2] TMG Research gGmbH (2020). Systemic Challenges, Systemic Responses – Innovating Adaptation to Climate Change through Agroecology. Verfügbar unter: https://globalsoilweek.org/wp-content/uploads/2020/12/Systemic-Challenges-Systemic-Responses.pdf [3] FAO (2018). The future of food and agriculture – Alternative pathways to 2050. Verfügbar unter: https://www.fao.org/3/I8429EN/i8429en.pdf [4] Bradford et al. (2019). Soil carbon science for policy and practice, Verfügbar unter: https://www.nature.com/articles/s41893-019-0431-y 

Inklusion: Viel geschafft, aber noch mehr zu tun

Die grundsätzlichen Rechte, die jedem Menschen mit Behinderungen zustehen, regelt die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 international in Kraft getreten ist. Diese hat Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert. Damit ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Seitdem ist Deutschland nicht nur dazu verpflichtet, gegenüber dem Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen periodisch Berichte über den Stand der Umsetzung der Konvention abzugeben, sondern auch, diese Umsetzung weiter voranzutreiben [1]. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu verbessern, diesen Unterstützung zuteilwerden zu lassen sowie dafür zu sorgen, dass aufgrund der Behinderung keine Nachteile entstehen. Was ist seitdem in Deutschland passiert? Seitdem hat sich einiges in diesem Bereich getan. Es gibt in der Zwischenzeit auf den Seiten staatlicher Behörden vielfach Informationen in leichter Sprache. Diese Angebote werden permanent weiter ausgebaut und finden sich an sehr vielen staatlichen Stellen wieder. Auch im privaten Bereich setzen Unternehmen und Firmen immer mehr auf barrierefreie Angebote. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sendungen mit Untertiteln, Audio-Beschreibung oder Gebärden-Dolmetscher ausgestrahlt. Diese finden sich schnell erreichbar in den digitalen Mediatheken, wo man speziell nach barrierefreien Angeboten suchen kann. Dort übt der Staat seine Vorbildfunktion bereits sehr gut aus. Mit dem Format „Sehen statt Hören“ gibt es sogar ein Format, das sich explizit an Gehörlose richtet und in Gebärdensprache ausgestrahlt und moderiert wird [2]. Auch bauliche Barrieren in Gebäuden werden nach und nach abgebaut. Im Bereich der politischen Teilhabe gab es über die Jahre viele Verbesserungen. Für Menschen mit Sehbehinderungen gibt es zum Beispiel Schablonen für die Wahlzettel und Audio-CDs, die angefordert werden können. Mitgliedschaften in Parteien und generelle Präsenz für Menschen mit Behinderungen haben seitdem deutlich zugenommen. Welche Probleme gibt es noch in Deutschland? Allerdings ist nach wie vor viel zu tun. So fehlt es an vielen Stellen noch an Bodenleitsystemen für Blinde. Diese sorgen dafür, dass Menschen mit Sehbehinderungen zuverlässig Kreuzungen und Wege zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen erkennen können. Leider werden diese oft zugestellt mit Blumenkübeln, Schildern, Autos und Fahrrädern. Darüber hinaus fehlen das Verständnis und die Aufmerksamkeit für unsichtbare Behinderungen bzw. psychische Beeinträchtigungen. Generell fehlt es an vielen Stellen im Bereich Inklusion noch an Aufklärung darüber, welche Maßnahmen zu welchem Zweck ergriffen werden. Das führt zurzeit dazu, dass viele Barrieren oder wichtige Hilfsmittel nicht als solche wahrgenommen werden. Weiterhin müssen die Regeln besser aufeinander abgestimmt werden. So hebeln Bestands- und Denkmalschutz oftmals Regeln für barrierefreies Bauen aus, welche für viele Neubauten mittlerweile gelten. Dabei sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und Bauten, die er selbst nutzt und errichtet hat, nach dem 3-Sinne- Prinzip ausrichten. Dieses besagt, dass alle Informationen mit mindestens zwei von drei Sinnen (Sehen, Hören, Tasten) erfassbar sein müssen. Beispielsweise Texte als Audio-Version oder verfilmt mit Untertiteln, versehen mit Erläuterungen in Gebärdensprache. Gerade der ÖPNV ist vielfach noch nicht behindertengerecht. So gibt es immer noch Bahnsteige, an denen keine Aufzüge vorhanden sind oder wo diese defekt sind. Auch die Anmeldepflicht für Rollstuhlfahrer für Fahrten mit dem Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn ist definitiv diskussionswürdig. Zudem braucht es mehr Plätze in Zügen für Rollstuhlfahrer. Die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket haben deutlich und erschreckend gezeigt, welche strukturellen Probleme dort alleine schon für Rollstuhlfahrer bestehen.[3] Wenig Inklusion am Arbeitsmarkt Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt ist noch viel zu tun. Hier ist Deutschland von echter Inklusion, echter gleichberechtigter Teilhabe, weit entfernt. Noch immer arbeitet der weit überwiegende Teil der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen für einen Hungerlohn [4]. Diese Werkstätten sollen der Inklusion in den Arbeitsmarkt dienen. Tatsächlich jedoch haben die Werkstätten in ihrer derzeitigen Ausgestaltung keinen echten Grund, geeignete Mitarbeiter in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es lohnt sich schon rein finanziell für die Werkstätten nicht, dies zu tun. Besonders „fitte“ Mitarbeiter können die Arbeit ohne weitere Anleitung erledigen, benötigen keine Hilfe. Insbesondere die Entlohnung unterhalb des Mindestlohns ist nicht zu rechtfertigen, bietet sie doch der Ausbeutung ein großes Einfallstor. Dies ist aber tatsächlich mit der Beendigung der Sonderstellung der Werkstätten und der Behandlung aller dortigen Angestellten als Arbeitnehmer möglich. Denn nur Arbeitnehmer haben Anspruch auf Mindestlohn, nicht aber die arbeitnehmerähnlichen Personen, als die die Angestellten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen behandelt werden. Einige Firmen argumentieren damit, dass sie dadurch Gewinne verlieren würden. Jedoch darf die Menschenwürde nicht dem Firmengewinn untergeordnet werden. Dazu zählt auch ein Lohn, der eine soziale Teilhabe und ein würdiges Leben ermöglicht. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen muss als Menschenrecht über dem Wunsch von Unternehmen nach Gewinnen stehen. Barrieren bei der politischen Teilhabe Gerade auch im Bereich der politischen Teilhabe ist die Bilanz der Inklusionsbemühungen bestenfalls gemischt. Auf der einen Seite schlagen verschiedene Bemühungen, den Wahlprozess inklusiver zu gestalten, etwa durch Schablonen und Audio-CDs für Sehbehinderte, positiv zu Buche. Auch ist in der Zwischenzeit die Wahlrechtseinschränkung für Personen mit voller gesetzlicher Betreuung aufgehoben. Andererseits bestehen nach wie vor Probleme. So stellen viele Parteien ihre Programme noch nicht in Leichter Sprache zur Verfügung. Auch ist Screenreader-Tauglichkeit noch immer kein Standard, an dem sich viele Seiten messen lassen. Die Möglichkeiten, beim Wahlvorgang selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind eng begrenzt. Fazit Generell hat sich in Bezug auf Fragen wie Zugänglichkeit viel getan. Barrierefreies Bauen, Gebärdendolmetscher und Blindenleitsysteme sind heute bereits fester Bestandteil des Alltags. Das Bildungssystem und der Arbeitsmarkt sind jedoch weiterhin stark segregiert. Öffentliche und andere Gebäude sind vielfach noch nicht behindertengerecht oder barrierefrei, ebenso öffentliche Verkehrsmittel. Man muss aber klar sagen: Es hat sich insgesamt in den letzten 13 Jahren vieles verbessert und die Zeichen in dem Bereich stehen klar auf Veränderung ins Positive. Quellen: [1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk , abgerufen am 04.11.2022 [2] https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/sehen-statt-hoeren/index.html , abgerufen am 04.11.2022 [3]  https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/9-euro-ticket-probleme-fuer-menschen-mit-behinderung,T8LQDgq , abgerufen am 04.11.2022[4] https://www.deutschlandfunk.de/das-ueberholte-konzept-der-werkstaetten-100.html , abgerufen am 04.11.2022

Welt-Aids-Tag

Jedes Jahr am 01. Dezember erinnern die UN daran, dass wir schon seit vielen Jahrzehnten mit einer Pandemie kämpfen, die nichts mit Coronaviren zu tun hat. Nach der Erstbeschreibung des erworbenen Immundefizienzsyndroms AIDS im Jahr 1981 und der Identifikation des ursächlichen Virus zwei Jahre später ist die Pandemie längst nicht im Griff. Weltweit sind etwa 38 Millionen Menschen mit dem Humanen Immundefizienzvirus (HIV) infiziert. Jedes Jahr sterben etwa 700.000 Menschen an den Folgen ihrer HIV-Infektion und jährlich infizieren sich etwa 1,5 Millionen Menschen neu. Übertragungen sind möglich durch (ungeschützten) Geschlechtsverkehr, die Nutzung kontaminierter Injektionsnadeln, Bluttransfusionen und von Mutter auf Kind bei der Geburt. Dabei stehen schon seit über 20 Jahren hocheffektive Medikamente zur Verfügung, welche die Vermehrung des Virus vollständig unterbinden können – wenn sie konsequent eingenommen werden. Eine Heilung ist damit zwar nicht möglich, da das Virus sein Genom dauerhaft in Immunzellen einbaut, aber unter einer solchen Therapie ist ein normales Leben mit normaler Lebenserwartung möglich. Eine Übertragung des Virus ist dann ebenfalls fast ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit von Prä- und Postexpositionsprophylaxen, also Medikamenten, die vor und nach Risikokontakten eingenommen werden können und die Übertragung effektiv verhindern. Übertragungen über Bluttransfusionen konnten zumindest in Deutschland durch konsequentes Testen von Blutprodukten komplett unterbunden werden. Die HIV/AIDS-Pandemie zeigt daher wieder einmal deutlich, dass wissenschaftliche Errungenschaften durch die Politik konsequent umgesetzt und zugänglich gemacht werden müssen. Niemand müsste heute noch an den Folgen einer HIV-Infektion sterben. Dazu müssen Infizierte jedoch erfolgreich identifiziert werden. Etwa ein Viertel aller Infizierten weiß nichts von seiner Infektion. Ihnen muss eine lebenslange Behandlung ermöglicht werden. Das gilt vor allem für Länder des globalen Südens, in denen Gesundheitssysteme eine antivirale Therapie oft nicht bezahlen können. Es sind globale Bemühungen notwendig um, auch in ärmeren Ländern jedem Menschen einen Zugang zu diesen lebensrettenden Medikamenten zu ermöglichen. Als Humanisten setzen wir uns für weltweite Aufklärung und effektive Entwicklungshilfe ein. Nur wenn Erkenntnisse über diese Erkrankung in der Allgemeinbevölkerung vorhanden sind, ist effektive Prävention möglich. Der Welt-AIDS-Tag wurde ins Leben gerufen, um Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema zu lenken und so einen Teil zu dessen Bekämpfung beizusteuern. Dieses Anliegen unterstützen wir. Mehr Infos findet ihr unter https://www.welt-aids-tag.de/ 

Herbert Steffen – Ein Nachruf

Wir gedenken Herbert Steffen, der vor einer Woche im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Er hat sich außerordentlich für Aufklärung und evolutionären Humanismus engagiert und ihren Werten zu einem festen Platz in Deutschland und teilweise über dessen Grenzen hinaus verholfen. 2004 gründete er gemeinsam mit Michael Schmidt-Salomon im Alter von 69 Jahren die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS). Dieser Verein ist benannt nach Giordano Bruno, der im Jahr 1600 wegen Ketzerei hingerichtet wurde. In den Gedanken dieses Mitglieds des Dominikaner-Ordens waren erste Ansätze von Religionskritik, einer naturalistischen Weltsicht und humanistisch-evolutionärer Ethik erkennbar. Die GBS ist in den knapp zwei Jahrzehnten seit ihrem Bestehen, vor allem auch durch die hohe Aktivität von Herbert Steffen, auf mittlerweile 12.000 Förderer angewachsen und führt eine Vielzahl von Veranstaltungen durch.Viele Mitglieder unserer Partei sind durch das Wirken dieses Vereins auf die Werte des evolutionären Humanismus aufmerksam geworden und haben darin den besten Ausdruck ihrer eigenen Ansichten wiedergefunden.Diese Weltanschauung ist auch Teil unseres Leitbilds. Da sich Herbert Steffen schon seit Längerem Stück für Stück aus der Stiftungsarbeit und damit auch der Öffentlichkeit zurückgezogen hatte, kennen ihn aus unserer Partei nur wenige noch persönlich. Den besten Einblick in sein Wirken gibt sein langjähriger Weggefährte Michael Schmidt-Salomon: Das Ende einer Ära | hpd Wir sind Herbert Steffen außerordentlich dankbar und verneigen uns vor seiner Lebensleistung für den Humanismus.

Der nächste Verbrecherstaat vor unserer Haustür? Erdogan jetzt Einhalt gebieten! 

Schon seit einigen Jahren nehmen die Berichte über die fortwährende Autokratisierung und die Einschränkung der bürgerlichen Freiheit in der Türkei zu. Die Türkei, welche sich einst bemühte, enger mit Europa zusammenzuwachsen, gibt es nicht mehr. Nach dem gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 wurde der Ausnahmezustand ausgerufen und unter anderem die Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt [1]. Zwar ist dieser Ausnahmezustand wieder aufgehoben, aber viele Grundrechte sind seitdem gesetzlich beschnitten [2]. Die Liste an Verbrechen, welche sich die Türkei unter Erdogan zu Schulden kommen ließ, nimmt extreme Ausmaße an. Unter anderem wird systematisch die freie Meinungsäußerung unterdrückt und Journalisten, welche Vorfälle kritisieren, werden aufgrund von „Beleidigung eines Amtsträgers“ vor Gericht gebracht. In milden Fällen läuft dies auf eine Geldstrafe hinaus, häufig sind jedoch auch Haftstrafen die Folge. Insbesondere Menschenrechtsverteidiger haben es laut Amnesty International schwer. Ihnen wird häufig ohne Anhaltspunkte „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Auch trat die Türkei 2021 aus der Istanbul-Konvention aus, welche die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorsah. Auch hetzt die Regierung regelmäßig gegen Angehörige der LGBTQIA+-Bewegung und das Recht auf Versammlung wurde zu großen Teilen eingeschränkt – Zuwiderhandlungen wurden in der Vergangenheit häufig mit Haftstrafen geahndet. Doch damit ist leider noch nicht genug. Zuletzt kamen vermehrt Berichte auf, dass die Türkei sogar zur Folter greift und regimekritische Personen verschwinden lässt. Diese allein sind für uns Grund genug, um sämtliche Verträge und Handelsabkommen neu zu bewerten sowie entsprechende Sanktionen zu rechtfertigen [2,3]. Nachdem Mitte diesen Monats eine Bombe in Istanbul explodierte und dabei sechs Personen getötet wurden, dauerte es nicht lange, bis Erdogan die in der Türkei verbotene PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und ihren syrischen Ableger, die YPG, dafür verantwortlich machte [4]. Dies aber, obwohl es keinerlei Beweise, eher Gegenbeweise gibt und die beiden Parteien die Anschuldigungen von sich weisen. Erdogan nutzte dies, um im Irak und in Syrien kurdische Städte wahllos zu bombardieren und auch eine Bodenoffensive in Betracht zu ziehen [5]. Wir verurteilen das Handeln des türkischen Präsidenten und seiner Regierung aufs Schärfste. Ein Fortbestehen freundlicher Beziehungen ist längst nicht mehr tragbar. Wir fordern daher konkret: Die Türkei muss ihren Status als EU-Beitrittskandidat verlieren [6] Die wahllose Bombardierung kurdischer Gebiete muss sowohl vor den Sicherheitsrat als auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen getragen werden Die Türkei muss aus dem Europarat ausgeschlossen werden [7] Sämtliche Kooperation in Forschung von Rüstungsgütern sowie  deren Handel mit der Türkei muss eingestellt werden Alle mit der Türkei bestehendenr Verträge und Handelsabkommen müssen neu überprüft und evaluiert werden Der Ausschluss der Türkei aus der NATO muss auf dessen Wirkung geprüft werden Gegen Erdogan und hochrangige Mitglieder seiner Regierung müssen Sanktionen verhängt werden Quellen [1] Bundeszentrale für politische Bildung, 13.07.2021. Vor 5 Jahren: Putschversuch in der Türkei [2] Humanrights, 08.2019. Türkei – Länderinfo [3] Amnesty International, 01.2022. Türkei 2021 [4] Tagesschau, 24.11.2022. Details, die Fragen aufwerfen [5] ZDF, 24.11.2022. Türkei bombardiert Kurden:  „Angriff nicht mit Völkerrecht vereinbar“  [6] Auswärtiges Amt, 01.12.2021. EU-Erweiterung: Türkei [7] Europarat. 46 Mitgliedstaaten, abgerufen am 24.11.2022

„One Love“– ein Statement gegen Homophobie, Antisemitismus und Rassismus, für Menschen- und Frauenrechte

Sport soll nicht politisch sein, heißt es. Doch diese Forderung geht nicht auf. Denn nicht nur das Tragen einer bunten Armbinde, auch das Verbot derselben ist politisch. Die Bekämpfung jeglicher Diskriminierung ist ein Ziel, welches die FIFA laut eigener Aussage explizit verfolgt. Bereits die „One Love“ -Armbinde war ein Minimalkompromiss. Doch am Tag des Turnierstarts wurde selbst diese untersagt, obwohl sie noch eine Woche zuvor zugelassen war. Es ist höchste Zeit, sich der FIFA entgegenzustellen – mit allen Konsequenzen, die das nach sich ziehen mag. Wenn sie eine Weltmeisterschaft ohne Länder wie England, Deutschland, Frankreich oder Belgien ausrichten möchte – viel Spaß. Der DFB hat als größter Verband ein Gewicht, das es einzusetzen gilt. Gerade nach der „Homophobiefrage“ der letzten Jahre zeigt sich, wie weit wir selbst von einem diskriminierungsfreien Fußball entfernt sind. Umso mehr ist jetzt die Gelegenheit, zu handeln und Flagge zu zeigen! Überschütten wir das deutsche Team und den DFB nicht mit Häme, sondern ermutigen wir sie, gegen ein tyrannisches System aufzustehen! Es gibt mehr als eine Art, Weltmeister zu werden! Die „Mundzuhalten“-Aktion des DFB-Teams war ein kleiner Beginn, jedoch bei Weitem nicht genug.Leider haben die genannten Länder allesamt einen Rückzieher beim Tragen der Binde gemacht und nehmen im Endeffekt normal und kleinlaut an der WM teil. Ein Statement, das man setzt, ohne dass man bereit ist, die möglichen Konsequenzen dafür zu tragen, ist kein Statement. Die Zeit des Gratismut muss enden, sonst werden Missstände bei der Gewährleistung von Menschenrechten nie effektiv bekämpft. Genau dann, wenn wie bei der WM in Katar gelbe Karten oder Punktabzug drohen wegen einer Armbinde, die für Menschenrechte steht, sollte man sie besonders sichtbar für die weltweite Öffentlichkeit tragen.Wir rufen den DFB und ganz Fußball-Deutschland zu einer Neuausrichtung des Verhältnisses zur FIFA auf – und beginnen damit bei dem Boykott dieser Weltmeisterschaften, wie wir ihn seit Beginn gefordert haben: https://www.pdh.eu/2022/10/19/wm-2022-in-katar-rote-karte-fuer-menschenrechtsverletzer/