Unterstützerunterschriften – Ein Trauerspiel deutscher Bürokratie

Wir haben es geschafft! Rund 5.000 Unterstützerunterschriften zur kommenden EU-Wahl wurden uns zugesandt oder von uns gesammelt. Wir haben damit die benötigte Menge von 4.000 bei der Bundeswahlleitung abgeben können. Dafür danken wir ganz herzlich! Bei anderen Wahlen ist es aber nicht so einfach. Zur Landtagswahl in Baden-Württemberg muss zum Beispiel jeder einzelne Wahlkreis mit 150 Unterschriften legitimiert werden, in Bayern jeder Regierungsbezirk mit 0,1 % der wahlberechtigten Bevölkerung. Das sind rund 8.500 Unterschriften für alle bayerischen Bezirke zusammen. Davon abgesehen, dass Prinzipien der Gleichbehandlung nicht eingehalten werden, da das Sammeln nur für Kleinparteien gilt, verbietet der Gesetzgeber bis heute, digitale Unterstützerunterschriften. Das obwohl dies eigentlich vollkommen unbedenklich wären. Die Unterstützerunterschrift muss dagegen händisch auf einem Blatt Papier geleistet und anschließend zur zugehörigen Gemeinde geschickt und bestätigt werden. Für Kleinparteien entstehen dadurch nur allein fürs Porto Kosten von tausenden Euro. Und dies, obwohl wir keinerlei staatliche Finanzierung erhalten. Entsprechende Kosten sowie Verwaltungsaufwand entstehen auch bei den jeweiligen Kommunen. Eine oder wenige Behörden, die das gesammelt übernehmen, beispielsweise für jedes Bundesland eine Stelle? Fehlanzeige! Aufgrund der Unmengen postalischen Verkehrs ist es auch nicht unüblich, dass Unterstützerunterschriften bei der Post oder den Kommunen verloren gehen; je nach Wahl 5–10 % aller Unterschriften. Ein Schaden, den die Parteien ausbügeln müssen. Im schlimmsten Fall kann das sogar die Wahlzulassung gefährden – obwohl es eigentlich genügend Unterstützer gibt. Eine Digitalisierung der Unterstützerunterschriften würde sowohl das Problem der verschwindenden Briefe als auch der horrenden Portokosten lösen. Dazu kommt das Problem der teilweise willkürlichen Anerkennung von Unterschriften. So wurde uns von der Wahlleitung Mittelfranken zum Beispiel mitgeteilt, dass Unterschriften, bei denen nicht mindestens drei Buchstaben des Namens zu entziffern seien, in der abschließenden Prüfung aussortiert würden. Zugleich ist es aber notwendig, dass Personen ihre originale Unterschrift setzen, damit die Kommunen diese abgleichen können, um Wahlbetrug auszuschließen. Personen aus Mittelfranken mit schlecht lesbarer Unterschrift war es daher nicht möglich, eine gültige Unterstützerunterschrift zu leisten und sie wurden somit systematisch ihres Rechts zur Unterstützung beraubt. Doch wir schreiben diesen Beitrag nicht, um auf jede Kleinigkeit und Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, sondern auf einen spezifischen Fall: Unsere Wahlzulassung im Bezirk Oberbayern war 2023 sehr knapp. Zwar wurden 2.400 von 2.000 benötigten Unterschriften gesammelt, aber es kam erneut zu Verschleiß auf den Wegen zwischen Partei und Kommunen. Fast wären wir nicht zur Wahl zugelassen worden. Unter anderem hat uns eine größere Menge von 27 Unterschriften aus einer mittelgroßen Stadt aus Oberbayern gefehlt. Nachdem wir dort anfragten, hieß es, sie hätten keine Unterschriften mehr von uns. Wir mussten daher davon ausgehen, dass die Unterschriften postalisch verloren gegangen waren. Mitten in der Phase der Bestätigung von EU-Unterstützerunterschriften (also eine ganze Wahl später) kam aus dieser Stadt nun ein Brief mit den 27 Unterschriften zur Landtagswahl bei uns an. Sie wurden am 10. Januar 2024, also drei Monate nach dem Wahltag und fast ein halbes Jahr nach der Frist zur Einreichung von Unterstützerunterschriften, bestätigt. Wir haben bei der Stadt angefragt, was schief gelaufen ist und warum 27 unserer Unterschriften über ein halbes Jahr lang verschollen waren, um dann wieder aufzutauchen und uns letztendlich deutlich zu spät zu erreichen. Die Stadt konnte uns darauf keine schlüssige Antwort geben; es wurde aber vermutet, dass sie zu den EU-Unterschriften gerutscht sind. Die Formulare sind jedoch optisch sehr deutlich voneinander zu unterscheiden. Fast hätte diese Stadtverwaltung durch ihre Nachlässigkeit dazu beigetragen, dass wir in Oberbayern nicht zur Wahl hätten antreten können! Diesen Vorfall haben wir am 25. Januar 2024 dem Landeswahlleiter gemeldet. Dieser hat erwidert, dass er den Fall mit der Kommune besprochen und außerdem dem zuständigen Ministerium gemeldet hat. Auch wenn wir hier trotz der temporär verschollenen Unterstützerunterschriften die Zulassung zur Landtagswahl in Oberbayern geschafft haben, zeigt dieser Fall doch auf drastische Weise die Fehleranfälligkeit des aktuellen, kosten- und zeitintensiven Verfahrens. Wir möchten daher an die entsprechenden Gesetzgeber appellieren, unser System demokratischer und zeitgemäßer zu gestalten und fordern:

Video: Das Bayern der Zukunft

Was ist deine Vision eines Bayerns der Zukunft? In Connys Vision gibt es durchkonsequenten Klima- und Umweltschutz weiterhin viel Grün, vor allem auch in Städten. In dieser Zukunft kann sich jeder Mensch einen Apfel am Tag leisten. Denn durch geschickte Besteuerung sind gesunde Lebensmittel für jeden erschwinglich und ungesündere, umweltschädlichere bleiben im Regal stehen. In diesem künftigen Bayern wird auf Open Source Lösungen gesetzt, in der Schule wie im Öffentlichen Dienst. Dadurch können Abhängigkeiten und Monopolstellungen einzelner Konzernriesen vermieden werden. Jeder Mensch kann selbst bestimmen, welche Daten online wie offline gesammelt werden dürfen. Chatkontrolle und Social Credit Systeme sind vergessene Unwörter. Generell kannst du ohne gesellschaftliche Stigmatisierung selbst bestimmt über deinen Körper entscheiden, egal ob es sich um deine Berufswahl, deine sexuelle Orientierung, einen Schwangerschaftsabbruch oder dein würdiges Lebensende dreht. Ähneln sich deine und Connys Visionen der Zukunft? Dann wähle wo du kannst die Partei der Humanisten, trete uns bei oder unterstütze uns bei der Wahlzulassung. Weitere Kurzvideos und Statements unserer Partei findest du hier: https://www.youtube.com/@Parteiderhumanisten/shorts.

Die PdH in der BR-Wahlarena

Unser Vorsitzender und EU-Spitzenkandidat Lasse Schäfer war in der BR-Sendung „Wir wollen in den Landtag! Die kleinen Parteien“ zu Gast, die am 27.09.2023 ausgestrahlt wurde. In der Wahlarena bekamen Kleinparteien die Chance, sich und ihre Kandidaten in Vorstellungsvideos und Interviews vorzustellen. Mit nur 20 Jahren war unser Vorsitzender der jüngste Vertreter in der Runde. Expertenwissen, sozialliberaler Aufbruch und frischer Wind für die Politik, um dem Stillstand der etablierten Parteien entgegen zu wirken. Unser einzigartiger Politikstil, erklärt in einer Minute von unserem Bundesvorsitzenden Lasse Schäfer: Die ganze Sendung ist in der ARD-Mediathek zu sehen, unser Part beginnt ab Minute 51:40: BR24 Wahl · Wir wollen in den Landtag! | ARD Mediathek

Bayerisches Wahlsystem – Möge die Macht bei den Großen bleiben!

Bayern hat eines der komplexesten Wahlsysteme in Deutschland, was zur Folge hat, dass zu den Landtags- und Bezirkswahlen deutlich weniger Parteien antreten können als in anderen Bundesländern. Während in fast allen anderen Bundesländern eine Liste für das gesamte Land aufgestellt wird, muss in Bayern für jeden Bezirk eine eigene Liste aufgestellt werden [1]. Dies wäre nicht weiter tragisch, doch muss auch jede einzelne Liste legitimiert werden. Das bedeutet, dass alle Parteien, die bei der vorherigen Wahl nicht mindestens 1,25% der gültigen Stimmen erhielten, Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Gefordert ist eine Unterschrift pro tausend Einwohner pro Bezirk, mit der Ausnahme von Oberbayern, wo es auf 2.000 Unterschriften gedeckelt ist [2]. Insgesamt müssen also für nicht etablierte Parteien jedes Mal rund 8.500 Unterschriften gesammelt werden. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl sind das für ganz Bayern „nur“ 2000 Unterschriften. Für Kleinparteien, deren personelle und finanzielle Ressourcen im Gegensatz zu den großen, vom Staat finanziell unterstützten Parteien stark limitiert sind, eine kaum zu stemmende Hürde [3]. Um in Bayern überhaupt in einem Bezirk mit einer Liste antreten zu dürfen, wird in jedem Bezirk mindestens ein Direktkandidat benötigt [4]. Allein dieser Umstand sorgt dafür, dass viele Parteien vom Wahlzettel verschwinden, denn einen Direktkandidaten aufzustellen, ist gar nicht so einfach. Die sogenannten Stimmkreise für Direktkandidaten sind nur etwa halb so groß wie bei der Bundestagswahl [5] und für die Aufstellung des Kandidaten werden mindestens drei aktive Mitglieder aus diesem Kreis benötigt [6], welche sich zusammenfinden und durch einen riesigen Haufen bürokratischer Dokumente arbeiten dürfen. Unter diesen drei muss auch noch jemand sein, der sich rein ehrenamtlich und mit wenig Aussicht auf tatsächlichen Erfolg als Direktkandidat unentgeltlich in den Wahlkampf stürzt. Würde man alle 91 Stimmkreise mit einem Direktkandidaten besetzen wollen, wären also mindestens 273 aktive Mitglieder in Bayern nötig, die perfekt homogen über alle Kreise verteilt sein müssten. So werden schon viele Parteien an der Wahlteilnahme gehindert, obwohl sie wie bei Europawahlen oder Bundestagswahlen auch mit einer Liste antreten könnten. Weitere interessante Punkte, welche Alleinstellungsmerkmale des bayerischen Wahlsystems sind, sind der Wahlzettel und die Stimmenauszählung. So werden Stimmen für Direktkandidaten mit den Zweitstimmen zu einer Gesamtstimmenzahl verrechnet. Dadurch ist es möglich, dass eine Partei zwei Stimmen von einem Wähler erhält. Der Bayerische Landtag schreibt dazu: „Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht (anders als bei der Bundestagswahl) Ihre Erststimme nicht „verloren“, wenn Ihr Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis“ [7]. Dass dafür aber die Hürden für kleinere Parteien noch höher gelegt werden, wird nicht erwähnt. Bayern hat zudem eine Fünf-Prozent-Hürde, jedoch ohne eine Ausnahmeklausel wie bei der Bundestagswahl, welche auch den Einzug bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten erlaubt [7]. Durch die Schwierigkeit, überhaupt in jedem Bezirk, geschweige denn in jedem Stimmkreis einen Direktkandidaten aufstellen zu können (s.o.), wird diese Hürde noch schwerer erreichbar als z.B. bei der Bundestagswahl. Dasselbe gilt für die ersehnte Parteienfinanzierung, die bei 0,5 % liegt, unter der Bedingung, dass man in allen Stimmkreisen einen Direktkandidaten hat. Je weniger Direktkandidaten man hat, desto höher ist de facto die Hürde. Die Partei der Humanisten wird bei der kommenden Landtagswahl mit 15 bis 18 Direktkandidaten antreten. Für 15 (bei angenommener gleichmäßiger Einwohnerzahl in allen Stimmkreisen) existiert für uns also eine Hürde von 0,92 % für die Parteienfinanzierung und von 9,2 % für den Einzug ins Parlament. Es gibt noch viele weitere Punkte, welche Kleinparteien die Wahlteilnahme sowie den Einzug ins Parlament erschweren, doch die oben genannten sind die wesentlichen. Für uns ist dies ein untragbarer Zustand, denn er sorgt dafür, dass ein politischer Wechsel kaum möglich ist und damit die Demokratie direkt Schaden nimmt. Demokratie lebt vom Mitbestimmungsrecht der Menschen und der Aussicht auf Veränderung, stattdessen werden ihnen viele Gründe geliefert, nicht ihre bevorzugte Partei zu unterstützen, sondern eine der etablierten und dadurch ein „Weiter so“ zu fördern. Wir fordern ein Ende dieses fast schon undemokratischen Wahlsystems. So sollte die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften für jeden Bezirk gesenkt werden, um dem Wähler möglichst viele Parteien zur Auswahl zu geben, weiterhin sollten die etablierten Parteien ebenfalls diese Unterschriften sammeln müssen. Dadurch soll Gleichberechtigung hergestellt werden. Außerdem fordern wir, dass die Zusammensetzung des Landtags sich wie bei der Bundestagswahl nach dem Zweitstimmenergebnis richtet. Um noch mehr Demokratie zu schaffen, sollte das Konzept einer Präferenzstimme eingeführt werden. Wenn sich ein Bürger unsicher ist, ob seine bevorzugte Partei ins Parlament einzieht, so könnte er – auf dem Wahlzettel mit einer extra Spalte – eine Ersatzstimme abgeben, welche dann dieser Partei zugerechnet würde. So „verschenkt“ kein Bürger seine Stimme, wenn er eine neue oder Kleinpartei wählt.  Es ist Zeit, unser System zu reformieren! Bist du dabei? PS: Für Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken und Oberbayern kannst du bereits in Bayern unterschreiben, sodass wir mit deiner Hilfe auf den Wahlzettel kommen! https://www.pdh.eu/uu/?lv=by Quellen: [1] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 5: Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk Landeswahlgesetz Bayern. Art. 26: Einreichung der Wahlkreisvorschläge [2] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [3] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 60: Leistungen an Parteien [4] Landeswahlgesetz Bayern. Art. 27: Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge [5] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage zu Art. 5, Abs. 4: Stimmkreiseinteilung für die Wahl zum Bayerischen Landtag Bundeswahlleiter. Bundestagswahl 2021: Einteilung der Wahlkreise [6] Landeswahlgesetz Bayern. Anlage 8 zu Art. 31, Abs. 4, Nr. 3: Niederschrift über die Aufstellung des Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin [7] Bayerische Landtag. Unser Wahlsystem, abgerufen am 30.09.2022