Wir haben es geschafft! Rund 5.000 Unterstützerunterschriften zur kommenden EU-Wahl wurden uns zugesandt oder von uns gesammelt. Wir haben damit die benötigte Menge von 4.000 bei der Bundeswahlleitung abgeben können. Dafür danken wir ganz herzlich!
Bei anderen Wahlen ist es aber nicht so einfach. Zur Landtagswahl in Baden-Württemberg muss zum Beispiel jeder einzelne Wahlkreis mit 150 Unterschriften legitimiert werden, in Bayern jeder Regierungsbezirk mit 0,1 % der wahlberechtigten Bevölkerung. Das sind rund 8.500 Unterschriften für alle bayerischen Bezirke zusammen.
Davon abgesehen, dass Prinzipien der Gleichbehandlung nicht eingehalten werden, da das Sammeln nur für Kleinparteien gilt, verbietet der Gesetzgeber bis heute, digitale Unterstützerunterschriften. Das obwohl dies eigentlich vollkommen unbedenklich wären. Die Unterstützerunterschrift muss dagegen händisch auf einem Blatt Papier geleistet und anschließend zur zugehörigen Gemeinde geschickt und bestätigt werden. Für Kleinparteien entstehen dadurch nur allein fürs Porto Kosten von tausenden Euro. Und dies, obwohl wir keinerlei staatliche Finanzierung erhalten. Entsprechende Kosten sowie Verwaltungsaufwand entstehen auch bei den jeweiligen Kommunen. Eine oder wenige Behörden, die das gesammelt übernehmen, beispielsweise für jedes Bundesland eine Stelle? Fehlanzeige!
Aufgrund der Unmengen postalischen Verkehrs ist es auch nicht unüblich, dass Unterstützerunterschriften bei der Post oder den Kommunen verloren gehen; je nach Wahl 5–10 % aller Unterschriften. Ein Schaden, den die Parteien ausbügeln müssen. Im schlimmsten Fall kann das sogar die Wahlzulassung gefährden – obwohl es eigentlich genügend Unterstützer gibt. Eine Digitalisierung der Unterstützerunterschriften würde sowohl das Problem der verschwindenden Briefe als auch der horrenden Portokosten lösen.
Dazu kommt das Problem der teilweise willkürlichen Anerkennung von Unterschriften. So wurde uns von der Wahlleitung Mittelfranken zum Beispiel mitgeteilt, dass Unterschriften, bei denen nicht mindestens drei Buchstaben des Namens zu entziffern seien, in der abschließenden Prüfung aussortiert würden. Zugleich ist es aber notwendig, dass Personen ihre originale Unterschrift setzen, damit die Kommunen diese abgleichen können, um Wahlbetrug auszuschließen. Personen aus Mittelfranken mit schlecht lesbarer Unterschrift war es daher nicht möglich, eine gültige Unterstützerunterschrift zu leisten und sie wurden somit systematisch ihres Rechts zur Unterstützung beraubt.
Doch wir schreiben diesen Beitrag nicht, um auf jede Kleinigkeit und Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, sondern auf einen spezifischen Fall:
Unsere Wahlzulassung im Bezirk Oberbayern war 2023 sehr knapp. Zwar wurden 2.400 von 2.000 benötigten Unterschriften gesammelt, aber es kam erneut zu Verschleiß auf den Wegen zwischen Partei und Kommunen. Fast wären wir nicht zur Wahl zugelassen worden. Unter anderem hat uns eine größere Menge von 27 Unterschriften aus einer mittelgroßen Stadt aus Oberbayern gefehlt. Nachdem wir dort anfragten, hieß es, sie hätten keine Unterschriften mehr von uns. Wir mussten daher davon ausgehen, dass die Unterschriften postalisch verloren gegangen waren.
Mitten in der Phase der Bestätigung von EU-Unterstützerunterschriften (also eine ganze Wahl später) kam aus dieser Stadt nun ein Brief mit den 27 Unterschriften zur Landtagswahl bei uns an. Sie wurden am 10. Januar 2024, also drei Monate nach dem Wahltag und fast ein halbes Jahr nach der Frist zur Einreichung von Unterstützerunterschriften, bestätigt. Wir haben bei der Stadt angefragt, was schief gelaufen ist und warum 27 unserer Unterschriften über ein halbes Jahr lang verschollen waren, um dann wieder aufzutauchen und uns letztendlich deutlich zu spät zu erreichen. Die Stadt konnte uns darauf keine schlüssige Antwort geben; es wurde aber vermutet, dass sie zu den EU-Unterschriften gerutscht sind. Die Formulare sind jedoch optisch sehr deutlich voneinander zu unterscheiden.
Fast hätte diese Stadtverwaltung durch ihre Nachlässigkeit dazu beigetragen, dass wir in Oberbayern nicht zur Wahl hätten antreten können! Diesen Vorfall haben wir am 25. Januar 2024 dem Landeswahlleiter gemeldet. Dieser hat erwidert, dass er den Fall mit der Kommune besprochen und außerdem dem zuständigen Ministerium gemeldet hat.
Auch wenn wir hier trotz der temporär verschollenen Unterstützerunterschriften die Zulassung zur Landtagswahl in Oberbayern geschafft haben, zeigt dieser Fall doch auf drastische Weise die Fehleranfälligkeit des aktuellen, kosten- und zeitintensiven Verfahrens. Wir möchten daher an die entsprechenden Gesetzgeber appellieren, unser System demokratischer und zeitgemäßer zu gestalten und fordern:
- Digitalisierung der Unterstützerunterschrift: Durch die Möglichkeit der digitalen Abgabe der Unterschrift könnte nicht nur die Inklusion gefördert, sondern auch Kosten in beträchtlicher Höhe sowohl seitens der Kommunen als auch der Parteien eingespart werden. Dazu sänke die Fehleranfälligkeit deutlich, wenn das Verfahren automatisiert wäre, zum Beispiel durch einen automatischen Abgleich mit dem Melderegister.
- Einheitliche Ämter: Es wäre für die Kommunen eine geringere Belastung in Wahlkampfzeiten als auch viel effizienter und kostengünstiger, wenn ein großes Amt, zum Beispiel pro Bundesland, die Aufgabe der Prüfung der Unterstützerunterschriften übernähme. Wenn spezialisiertes Personal die Bestätigung der Unterstützerunterschriften durchführt, sinkt außerdem die Fehlerwahrscheinlichkeit. Theoretisch besitzen wir mit den Landeswahlleitungen bereits die entsprechenden Strukturen. Man müsste diese Aufgabe nur dort ansiedeln.