Video: Körperliche Unversehrtheit auch für Kinder

Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Auch bei Kindern. Dieses ist höher zu gewichten als die freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht initiierte Jungenbeschneidungen sollten verboten werden. Erst in einwilligungsfähigem Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden können, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. Wir stehen zudem für eine Streichung des Paragraphen 1361d des BGB und setzen uns für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Dieses Kurzvideo und weitere Statements unserer Partei findest du hier: https://www.youtube.com/@Parteiderhumanisten/shorts.

Video: Die Islamkritik gehört zu Deutschland

Die Islamkritik gehört zu Deutschland. Der Tagesschau-Sprecher Constantin Schreiber verkündete kürzlich, sich in Folge der zunehmenden Anfeindungen gegen seine Person aus der öffentlichen Debatte über den Islam zurückzuziehen. Dabei nutzte Schreiber seine Kenntnisse der arabischen Sprache und Kultur nicht nur, um Bücher zu schreiben, in denen er einige Moscheen und Islam-Gemeinschaften in Deutschland sachlich kritisierte, sondern wurde auch mit dem Grimme-Preis dafür ausgezeichnet, dass er die Sendung „Merhaba – Ankommen in Deutschland“ moderierte und ist Gründer der deutschen Toleranzstiftung. Als Partei der Humanisten verteidigen wir auch und insbesondere Kritik an Religionsgemeinschaften, deren Sonderstellung in unserem Staat endlich ein Ende gesetzt werden muss. Dass sich Religionskritiker aufgrund von Anfeindungen und Drohungen aus der der öffentlichen Debatte zurückziehen, stellt einen enormen Verlust für den sachlichen und notwendigen Diskurs über den Islam und andere religiöse Themen in Deutschland dar. Wir, die Partei der Humanisten, rufen dazu auf, die Meinungsfreiheit und den offenen Diskurs in Deutschland zu verteidigen und zu stärken. Kritik muss sachlich bleiben. Auch die Kritik an der Kritik. Weitere Kurzvideos und Statements unserer Partei findest du hier: https://www.youtube.com/@Parteiderhumanisten/shorts.

Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung (WWDOGA) – 11 JAHRE “KÖLNER URTEIL”

Am 07 Mai jährt sich die Verkündung des „Kölner Urteils“ zum elften Mal. Das Kölner Landgericht hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Wir Humanisten unterstützen die Forderungen der genitalen Selbstbestimmung und Demonstrieren auch dieses Jahr wieder mit. Wir werden bei der Demo durch die Kölner Innenstadt mitlaufen und unserer Bundesvorsitzender Lasse Schäfer wird bei der späteren Kundgebung am alten Markt eine Rede halten.  

Tanzen gegen das Tanzverbot in Köln!

Liebe Freunde der Partei der Humanisten, es ist amtlich: Die Kirche verbietet es, der Staat verbietet es, Köln verbietet es, sogar die Polizei hat es uns verboten. Wir machen es trotzdem: Tanzen! +++ Direkt zur Voranmeldung  +++ An diesem Freitag ist es wieder soweit und das Land unterwirft sich auf Geheiß des Gesetzgebers der kirchlichen Moral. Weil vor Jahrtausenden ein Wanderprediger gekreuzigt worden sein soll, gilt auch heute noch die staatlich verordnete Volkstrauer: Am „stillen Feiertag“ Karfreitag sind Musik, Tanz, aber auch die Vorführung von rund 700 Filmen nicht nur verpönt, sondern bei Strafe verboten. Dagegen werden wir laut! Ablauf Unsere – angemeldete und völlig legale – Demonstration beginnt um  17:00 Uhr vor dem Dom auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln. Während der kurzen Auftaktkundgebung erhalten wir – falls gewünscht – Plakate und weiteres Informationsmaterial, um Passanten von unserem Anliegen zu überzeugen. Anschließend folgen wir unserem Demokonvoi auf einer Demoroute durch die Kölner Innenstadt. Diese werden wir voraussichtlich zweimal durchlaufen, so dass Teilnehmer, die nicht so gut zu Fuß sind, die gelaufene Strecke problemlos halbieren können. Gegen  20:00 Uhr findet unsere Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz statt. Aber Achtung, jetzt wird es „verboten“! Natürlich brechen wir das Tanzverbot nicht durch unsere bloße Anwesenheit. Unser Führungsfahrzeug ist mit einer fetten PA-Anlage, einem mitreißenden Mix und jeder Menge Effekten bestens ausgerüstet, um die Demo zur politischen Party zu machen! Während der gesamten Demo gibt es Bier, Softdrinks & Snacks aufs Haus! (solange der Vorrat reicht). „Das geht gar nicht, so eine Frechheit!“ denkt sich nicht nur die Kirche, sondern auch die Kölner Polizei. Sie lässt sich auch durch beispielhafte Urteile diverser Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht nicht von ihrer Meinung abbringen, dass jede Form von Musik ausschließlich der „Unterhaltung“ diene und der Versammlungsleiter mit ihrem Abspielen zumindest eine Ordnungswidrigkeit begehe. Zwar hat es diese merkwürdige Auffassung nicht in einen Bescheid geschafft, aber unserem Eindruck nach wurde versucht, unserer recht kleinen Partei mit den Mitteln der Staatsgewalt Steine in den Weg zu legen und mit allerlei diffusen Drohungen auf eine Absage hinzuwirken – natürlich vergeblich. Nachdem wir in der Nachbarstadt Düsseldorf vor kurzem eine ähnliche Veranstaltung ohne Probleme durchgeführt haben, drängt sich der Verdacht auf, dass die Kirche und ihr Dom die Stadt Köln nicht nur optisch dominieren. Jetzt kommt es auf dich an! Setzen wir ein Zeichen: Eine größere Teilnehmerzahl verstärkt nicht nur unsere Botschaft, sondern verringert auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei uns einfach „den Saft abdreht“ . Wie bei allen unseren Demos ist eine Voranmeldung nicht erforderlich, hilft uns aber sehr bei der Planung. Es dauert nur eine Minute:  

10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

Pro-Kontra-Diskussion: Themenabschnitt Ethikunterricht

Bevor neue Parteipositionen beschlossen werden, durchlaufen sie mehrere Kontrollinstanzen (Stabsstelle Wissenschaft, Lektorat) und Feedbackschleifen (Vorplenum). Unmittelbar vor der schlussendlichen Abstimmung werden sie in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. In diesem Fall wird der neu erarbeitete Themenabschnitt Ethikunterricht der AG Bildung, Sport & Kultur vorgestellt und diskutiert. Sei dabei! Zum vorher durchlesen findest du hier die Position, über die diskutiert wird: Themenabschnitt Ethikunterricht und zugehöriges Factsheet. Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um eine beschlossene Parteiposition. Weder das Papier der AG noch einzelne Meinungsbeiträge in der Debatte vertreten die Ansichten der Partei der Humanisten.

Götter, Gurus, Globuli: Corona sagt danke!

Götter und Globuli – Was nicht gegen Corona hilft

Keine Krise ist vor Verschwörungstheoretikern und Esoterikern sicher. Auch während der Corona-Pandemie sehen wir das: Immer wieder gibt es teils absurde, teils sogar lebensgefährdende und tödliche Aktionen und Heilsversprechen. Sie zeigen, warum Wissenschaft und faktenbasierte Politik so wichtig sind. Eine Übersicht.

Religionen müssen leider draußen bleiben (das Wort leider ist durchgestrichen, im Hintergrund der Bundestag)

Der rationale Staat: weltanschaulich neutral

Der Staat sollte säkular, weltanschaulich neutral sein. Doch stattdessen bevorzugen sowohl Deutschland als auch zahlreiche andere Länder verschiedene Religionen. Gedanken zum Atheistentag.

"Homo-Heiler": Ein krankes Geschäft

Wir leben in einem Land, in dem die Information über Schwangerschaftsabbrüche verboten, aber die Bewerbung und Durchführung homophober Scharlatanerie erlaubt ist. Sogenannte Konversions- oder Reparativtherapien sollen LGBTIQ-Menschen in Heteros verwandeln. Ein Unding.

Göttliches Recht ist so zehntes Jahrhundert.

Die schändliche Paralleljustiz der Katholischen Kirche

Spätestens seit dem Auftreten der “Scharia-Polizei” in Wuppertal und dem Bekanntwerden der Tätigkeit von islamischen “Friedensrichtern” ist der Begriff “Paralleljustiz” weithin bekannt. Weit weniger bekannt ist, dass dieser Tatbestand nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt ist.