„Nur“ ein kleines Stück Haut? – Blogbeitrag zum Themenabend Beschneidung vom 21.03.2024

In Deutschland gehört die Beschneidung von Jungen zur Normalität. Tatsächlich wird dabei „nur“ ein Stück Haut von der Fläche eines Fünf-Euro-Scheins entfernt. Man braucht dazu nicht einmal Arzt zu sein, es genügt schon die Vertretung einer religiösen Gemeinschaft.Ist diese Praxis aus kinderrechtlicher Sicht vertretbar, und wie sieht es mit humanistischen Werten zu diesem Thema aus?Dazu hat die Partei der Humanisten am 21.03.2024 einen Themenabend veranstaltet.Es referierte der Aktivist und Arzt Dr. med. Guido Hegazy. „Was Sie schon immer über die ‚Beschneidung‘ von Jungengenitalien wissen wollten, aber nie zu fragen wagten“. Unter diesem Titel hielt Dr. Hegazy seinen Vortrag über die „Beschneidung“ von Jungen. Beschneidung ist dabei in Anführungsstriche gesetzt, da es viele Begriffe für diese Operation gibt. Während manche von Vorhaut-Amputation sprechen, benutzt Dr. Hegazy lieber einen Begriff, der nicht gleich an ein ganzes Bein oder einen Arm denken lässt: Vorhaut-Resektion.Ist die Vorhaut wirklich „nur“ ein kleines Stück Haut? Tatsächlich hat die Vorhaut einige Funktionen für die männliche Sexualität, ebenso für den Schutz der Eichel.Darunter liegt nämlich eine Schleimhaut, die austrocknen und sogar verhornen kann, wenn man die Vorhaut entfernt. Die sexuellen Folgen eines solchen Eingriffs sind vielfältig. Noch schlimmer sind die Folgen, wenn die Operation zu Komplikationen führt. Das ist bei rund 400 Kindern in Deutschland jährlich der Fall. Aber nicht nur der Körper wird bei einer Beschneidung beeinträchtigt. Betroffene beklagen auch den Eingriff in ihr Recht auf Selbstbestimmung. Nicht zuletzt ist eine schmerzhafte Beschneidung ohne Narkose im Kindesalter ohnehin ein belastendes Ereignis und kann zu Traumatisierung führen.Nicht ohne Grund sieht man in Deutschland die Beschneidung von Mädchen in anderen Kulturen als ein großes Problem. Wieso machen wir also bei Jungen hierzulande einen Unterschied? Aus humanistischer Sicht sollten alle Menschen, egal welches Geschlechtes, über ihren Körper und ihr Leben selbst entscheiden können. Trotzdem entscheiden sich Eltern noch immer aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen für eine Beschneidung. Dr. Hegazy entkräftet die Argumente beider Positionen und verweist nachdrücklich auf die Grundrechte von Kindern. Er bezieht sich dabei auf das Grundgesetz, die Kinderrechtskonvention und das Bürgerliche Gesetzbuch.Ähnliche Kritik regt sich auch in den Religionsgemeinschaften selbst. So gibt es im Islam, ebenso wie im Judentum, Bewegungen gegen die Beschneidung im Kindesalter.An ihrer Seite stehen ebenfalls Hilfsorganisationen, die Betroffenen eine Plattform bieten und sich für eine Abschaffung der medizinisch nicht-indizierten Beschneidung einsetzen.Eine solche Organisation in Deutschland ist zum Beispiel MOGiS e.V. Die Partei der Humanisten fordert auch eine Veränderung auf politischer Ebene.Sie gewichtet das kindliche Recht auf Unversehrtheit höher als das der Eltern auf Ausübung ihrer Religiosität. In diesem Sinne setzt die Partei der Humanisten sich für eine Abschaffung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Lies mehr zu unserer Position oder schaue dir ein Statement unseres Spitzenkandidaten zur EU-Wahl Lasse Schäfer an.

Video: Körperliche Unversehrtheit auch für Kinder

Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Auch bei Kindern. Dieses ist höher zu gewichten als die freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht initiierte Jungenbeschneidungen sollten verboten werden. Erst in einwilligungsfähigem Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden können, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. Wir stehen zudem für eine Streichung des Paragraphen 1361d des BGB und setzen uns für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Dieses Kurzvideo und weitere Statements unserer Partei findest du hier: https://www.youtube.com/@Parteiderhumanisten/shorts.

10 Jahre Beschneidungsgesetz – 10 Jahre legale Körperverletzung

Am 12.12.2012 wurde durch die Regierung das „Beschneidungsgesetzes“  §  1631d BGB beschlossen. Nötig wurde es, da es zum Thema keine Rechtssicherheit gab. Die Umsetzung sollte schnell erfolgen. Das ist sie auch und leider nicht zufriedenstellend. Der Paragraph legalisierte im  Recht der elterlichen Personensorge das nicht-therapeutische Abschneiden der Penisvorhaut an Kindern aus jeglichem Grund, den Körperverletzung an Kindern war schon seit dem Jahr 2000 verboten. Der Beschluss zu § 1631d BGB wurde damit gerechtfertigt, Jungen vor  Hinterhofbeschneidungen schützen zu wollen. Ist das gelungen? Die Rechtspraxis zeigt auf, dass durch § 1631d BGB ein  angelegter Verband als ausreichende Betäubung, Elektrokauter als u.U.  geeignetes Operationsbesteck und Eingriffe auf Küchentischen als  grundsätzlich legal gelten können. Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein. Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel. Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert. Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

Pro-Kontra-Diskussion: Lexikon-Artikel aus dem Bereich Gesundheit & Medizin

Die AG Gesundheit & Medizin hat zu den Themen Impfung, Psychoaktive Substanzen, Pflege, Psychotherapie und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) neue Lexikoneinträge entworfen. Diese werden kurz vorgestellt und dann öffentlich diskutiert – es sind also sowohl Parteimitglieder als auch externe Teilnehmer herzlich willkommen. Danach wird parteiintern abgestimmt, ob die Lexikoneinträge offizielle Parteiposition werden sollen oder nicht. Schau vorbei, diskutiere mit, wir freuen uns auf dich! Achtung: Hierbei handelt es sich noch nicht um eine beschlossene Parteiposition. Weder die Papiere der AG noch einzelne Meinungsbeiträge in der Debatte vertreten notwendigerweise die Ansichten der Partei der Humanisten. Vorher durchlesen: Link zu den Entwürfen