Zivilklausel


Zivilklausel

LEXIKON

Eine Zivilklausel ist die selbst auferlegte Verpflichtung von wissenschaftlichen Institutionen, keine Forschung für Rüstungszwecke durchzuführen. Während sie an einigen Universitäten bereits seit 1986 eingeführt ist, wird sie von vielen anderen Universitäten mit der Begründung abgelehnt, dass ohnehin nur im zivilen Bereich geforscht werde. Gerade mit Blick auf den „Dual-Use“ von Technologie ist eine Zivilklausel ein Eingriff in die Forschungsfreiheit, den wir ablehnen.


Siehe auch

Open Science
Wissenschaft & Forschung




ZUM GESAMTPROGRAMM POSITIONEN VON A BIS Z
ALLES ZU Außenpolitik & Verteidigung ALLES ZU Wissenschaft & Forschung