Rüstung


Rüstung

Jedes Militär kann nur so gut ausgestattet sein, wie die heimische und verbündete Rüstungsindustrie – oder auch Drittländer, sofern diese den Export genehmigen – es beliefern können. Daher spielen unserer Meinung nach beispielsweise das Beschaffungswesen und der Schutz der eigenen Rüstungsindustrie eine zentrale Rolle beim Aufbau eines effizienten und resilienten Militärs, das für die Bündnis- und Landesverteidigung sowie Notfälle unabdinglich ist. Als eines der größten Rüstungsexportländer der Welt sehen wir Deutschland in der Pflicht, genau zu überprüfen, wohin eigene Rüstungsgüter exportiert werden und wo sie schlussendlich zum Einsatz kommen, sowie entsprechende Rüstungskontrollen durchzuführen.

Beschaffungsgeschwindigkeit

Soldaten verdienen die bestmögliche Ausrüstung und den höchstmöglichen Schutz für die Erfüllung ihres Auftrags. Dem wurde in der Vergangenheit jedoch unserer Ansicht nach nicht genügend nachgekommen. Das hat sich unter anderem darin bemerkbar gemacht, dass das Geld für die Bewaffnung von Drohnen der deutschen Streitkräfte erst 2022 freigegeben wurde. Doch der Staat sollte die Rechte und das Leben seiner Bürger schützen, denn der Schutz seiner Bevölkerung ist für Deutschland von sicherheitspolitischem Interesse. Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Staatsbürger in Uniform gilt es zu schützen und bestmöglich durchzusetzen.

Dieser Schutz der körperlichen Unversehrtheit wurde allerdings lange Zeit nicht effizient genug umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist ein Projekt für eine bewaffnungsfähige Drohne, das bereits im Jahr 2014 vorangetrieben wurde. Jedoch brauchte es acht Jahre und vermutlich erst die Debatte um Aufrüstung wegen des von Russland initiierten Kriegs gegen die Ukraine, bis beschlossen wurde, Drohnen zum Schutz deutscher Streitkräfte nach der Beschaffung auch bewaffnen zu wollen. Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, denn Drohnen können zum Erfolg der Bundeswehr beim Bewältigen ihrer Aufgaben beitragen. Eventuell liegt es an der andauernden Debatte darüber, wie vertretbar der Einsatz bewaffneter Drohnen ist. Argumente wie etwa die der parlamentarischen Kontrolle der deutschen Streitkräfte oder der Vergleich mit anderen und bereits existenten weitreichenden Systemen wurden anscheinend nicht beachtet oder für wichtig gehalten. Wir bewerten es positiv, dass dieses moderne System angeschafft wurde und die Ausbildung daran zeitnah zur Beschaffung begonnen hat. Da die Bundeswehr bereits über andere Drohnenmodelle verfügt, erwarten wir, dass die Ausbildung an dem neuen Gerät bald abgeschlossen werden kann.

Wir fordern eine schnellere Umsetzung notwendiger Beschaffungsvorhaben, insbesondere wenn sie dem Schutz von Leib und Leben dienen. Zudem fordern wir, sich nur dann auf die Beschaffung neuer Systeme einzulassen, wenn dies eine nennenswerte Verbesserung der Auftragserfüllung darstellt. Andernfalls sollten bereits erprobte Produkte in unsere Streitkräfte integriert werden. Wir fordern darüber hinaus, Bedenkenträgern die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung an der passenden Stelle zu äußern, erwarten jedoch ebenso die Anwendung von Mechanismen, die eine Entscheidungsfindung effizienter machen und aufgrund erhöhter Geschwindigkeit Leben schützen. So kann bessere Ausrüstung schneller in die Truppe integriert werden. Denn nur mit der besten und ethisch vertretbarsten Ausrüstung werden unsere Streitkräfte den ihnen übertragenen Auftrag angemessen erfüllen können.

Verteidigungsindustrie

Unser Konzept von Sicherheitspolitik beschränkt sich nicht auf äußere Einflüsse, sondern beginnt bereits im Inland. Neben dem Beispiel des Heimatschutzes legen wir dabei auch ein Augenmerk auf die Verteidigungsindustrie. Bereits in der Vergangenheit hat die Bundesregierung kommuniziert, dass Europa eine leistungsfähige Verteidigungsindustrie benötigt, wenn sicherheitspolitisch Verantwortung übernommen werden soll. Zunächst stimmt dies mit unseren Zielen überein und kann auch maßgeblich dazu beitragen, starke europäische Streitkräfte zu formen.

Verteidigungsunternehmen können daher einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere Schlüsseltechnologien sollen von vertrauenswürdigen Herstellern bezogen werden, ohne sich in Abhängigkeit von europäischen Drittstaaten zu begeben, wie bereits 2020 die damalige Bundesregierung sagte. Was unter anderem die europäische und deutsche Verteidigungsindustrie verwundbar machen kann, ist die Möglichkeit, dass sich potenziell jeder an einem solchen Unternehmen beteiligen kann. Dies trifft auch auf staatliche Akteure zu. Dabei würden wir der Bundesrepublik Deutschland zunächst unterstellen, dass deren Intentionen positiv und im Sinne unseres Menschenbildes sind, während wir dies anderen staatlichen Akteuren, insbesondere aus autoritären Regimen, absprechen würden, bis der jeweilige Staat glaubhaft das Gegenteil bewiesen hat. Ein Mittel, um maßgeblichen Einfluss auf ein solches Unternehmen ausüben zu können, ist die Erlangung der sogenannten Sperrminorität, also der gesetzlich verankerten Minderheit von Kapitalanteilen, die Satzungsänderungen oder die Liquidation des entsprechenden Unternehmens verhindern kann. Bei ausländischen Direktinvestitionen wird schon heute genau geprüft, ob die Offenheit der deutschen Wirtschaft dazu missbraucht wird, die Sicherheit von Deutschland oder Mitgliedern der EU zu beeinträchtigen.

Im Bereich der Verteidigungsindustrie ist es uns ein Anliegen, die Fähigkeiten der heimischen Unternehmen zu erhalten und auszubauen. Deshalb dürfen entsprechende Unternehmen, falls sie unwirtschaftlich werden, weder in Eigenregie liquidiert noch an zweifelhafte Investoren verkauft werden. Der Bund sollte vielmehr nach einer Einzelfallprüfung Teilhaber werden und bei Bedarf per Gesetz die Sperrminorität vermindern können, um das Vermögen des Bundes zu wahren. Letzteres Verfahren wurde in Deutschland bereits angewandt. Die offene Politik, auch Investoren aus der übrigen Welt zum heimischen Markt zuzulassen, begrüßen wir, denn wir werten dies als positives Zeichen für unsere offene Gesellschaft. Des Weiteren fordern wir, Unternehmen aus der Verteidigungsindustrie verstärkt staatlich beim Aufbau einer Cybersecurity-Infrastruktur und von Anti-Spionagemaßnahmen zu unterstützen.

Rüstungsexporte

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, ihre Rüstungsexporte restriktiv zu gestalten. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist die Beachtung und Evaluation der Menschenrechts- und Krisenlage, sodass Konflikte im Endverbleibsland (das Land, in dem Waffen schlussendlich verbleiben) nicht mithilfe deutscher Waffen weiter eskalieren. Trotz dieser scheinbar konsequenten Formulierung lieferten deutsche Rüstungsunternehmen 2022 Waffen an Länder, die sich am große humanitäre Not verursachenden Krieg im Jemen beteiligen und zudem weder sehr demokratisch sind noch besonders auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Dazu gehören beispielsweise Ägypten, Kuwait, Sudan, die Arabischen Emirate, Bahrein oder Katar. Exporte in NATO- und EU-Staaten sind grundsätzlich beschränkungsfrei. Soll ein Export in ein sogenanntes Drittland erfolgen, muss dieser von dem Wirtschafts-, dem Außen- und dem Verteidigungsministerium einstimmig genehmigt werden, wobei das Wirtschaftsministerium federführend ist und die Abstimmung koordiniert. Sollten diese sich nicht einig werden, wird der Fall dem Bundessicherheitsrat zuteil, der abschließend entscheidet. Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte müssen eine Endverbleibserklärung unterzeichnen, die eine Weiterverbreitung in andere Länder untersagt. Um dies zu kontrollieren, führt Deutschland sogenannte Post-Shipment-Kontrollen durch. Bei einem Verstoß wird das Land von zukünftigen Exporten ausgeschlossen, bis der Missstand behoben ist.

Dem definierten Ziel des Bundesministeriums für Verteidigung, die europäische Verteidigungsindustrie zu stärken, wird sich durch Exporte auf monetärer Seite zwar genähert, es widerspricht jedoch dem Menschenrechtsaspekt. Außerdem seien laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rüstungsexporte nicht Bestandteil der Wirtschaftspolitik. Aus diesen Gründen sind Rüstungsexporte in die oben erwähnten Drittstaaten unserer Ansicht nach vorrangig aus sicherheitspolitischen Gründen zu treffen, was aber offensichtlich nicht der gegenwärtigen Herangehensweise entspricht. Staaten, die nicht annähernd unseren Wertekomplex teilen, dürfen wir nicht mit deutschen Rüstungsgütern versorgen. Eine Verwendung für Angriffskriege, Bürgerkriege oder gegen Demonstranten müssen wir in jedem Fall ausschließen, um sie nicht einmal indirekt zu unterstützen.

Wir wollen den Fokus konsequenter auf die Einhaltung von Menschenrechten in Empfänger- und Endverbleibsländern legen. Dafür möchten wir Mindeststandards hinsichtlich Demokratie und Einhaltung von Menschenrechten festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen, wenn Staaten Rüstungsgüter aus deutscher Produktion erhalten möchten. Dass NATO- und EU-Länder generell beschränkungsfrei sind, möchten wir ändern: So soll für einzelne Staaten ebenfalls die Möglichkeit der Beschränkung geschaffen werden. Dies halten wir, unabhängig von dem potenziellen Boykott-Verhalten dieser Staaten, für notwendig und würde zum Beispiel Ungarn oder die Türkei betreffen (aufgrund von Verstößen gegen Menschenrechte). Auch, dass das Wirtschaftsministerium federführend in gemeinsamen Abstimmungen zu Rüstungskontrollen ist, lehnen wir ab. Da das Wirtschaftsministerium selbst sagt, dass Rüstungsexporte nicht Teil der Wirtschaftspolitik sind, sollte dieses auch nicht federführend bei der Entscheidung über Exporte in kritisch zu sehende Staaten sein. Die Menschenrechts- und Sicherheitslage hat in unseren Augen immer Vorrang, weshalb Genehmigungsanfragen für nicht beschränkungsfreie Staaten sofort zum Bundessicherheitsrat gelangen sollten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die weniger von wirtschaftlichen Zielen beeinflusst ist. Für Länder, die vom Sicherheitsrat für beschränkungsfrei erklärt wurden, möchten wir den Export weiterhin unter die Kontrolle des Wirtschaftsministeriums stellen. Die Endverbleibserklärung sehen wir als nützliches Mittel an, sofern die implizierten Post-Shipment-Kontrollen konsequent durchgeführt werden.

Rüstungskontrollen

Rüstungskontrollen tragen in unseren Augen schon heute einen wichtigen Teil zum internationalen Frieden bei, indem sie die Anzahl von bestimmten Waffen beschränken. Eine andere Möglichkeit bieten Instrumente wie beispielsweise das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ), das deren Entwicklung, Herstellung und Lagerung verbietet sowie dazu verpflichtet, bestehende biologische und Toxinwaffen zu zerstören oder zu friedlichen Zwecken umzuwandeln. Ähnlich sah auch der INF-Vertrag aus, der seit 1987 die Verschrottung von landgestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörpern mit kurzer und mittlerer Reichweite anordnete. Dieser war zwischen Russland und den USA geschlossen worden, wurde 2019 jedoch beendet. Für die insgesamt zwanzig deutschen völkerrechtlich und politisch verbindlichen Rüstungskontrollen ist das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr zuständig.

Wir sehen in Rüstungskontrollen eine erhebliche Chance, die Anzahl von Waffen, insbesondere Massenvernichtungswaffen, zu reduzieren und damit Konflikten das Potenzial zu nehmen, vor allem Zivilisten sowie der Umwelt zu schaden. Jedoch muss ein grundlegendes Vertrauen zwischen den Vertragsparteien existieren, bevor diese eine Übereinkunft schließen. In der Regel wird dies durch das Erlauben von Inspektionen sowie vertraglich festgelegte Strafen bei Verstößen erzeugt.

Wir möchten Verteidigungs- und Sicherheitspolitik neu denken. So ist es unsere Bestrebung, ein europäisches Militär zu etablieren und die für Rüstungskontrollen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenzulegen. Verträge müssen einzeln geprüft und nach Möglichkeit auf EU-Ebene aufgewertet werden. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass alle aktuellen wie auch zukünftige Rüstungskontrollverträge verpflichtende unregelmäßige und unangekündigte Inspektionen vorsehen. Außerdem machen wir uns dafür stark, ein internationales Regime zur Überwachung von etwaigen Verträgen zu gründen und dieses in den UN anzusiedeln. Dazu sollen Verträge von weltweiter Bedeutung, wie z. B. das oben erwähnte BWÜ, in die UN eingegliedert und die Teilhabe für alle Mitgliedstaaten verpflichtend gemacht werden. Dadurch können wir die Einhaltung der Rüstungskontrollverträge international besser garantieren und tragen so zu einer friedlicheren Welt bei.

Zusammenfassung unserer Forderungen

  • Neue Rüstungsbeschaffungen schnell und konsequent umsetzen, sofern diese eine Verbesserung darstellen
  • Verteidigungsindustrie sollte grundsätzlich nur für vertrauenswürdige Investoren geöffnet sein und der Bund sollte die Möglichkeit haben, sich in Krisensituationen ebenfalls finanziell beteiligen zu können
  • Staatlich geförderter Schutz der Cybersicherheit und Anti-Spionage-Infrastruktur für deutsche Rüstungsindustrie
  • Mindeststandards von Menschenrechten für potenzielle Exportländer
  • Bundessicherheitsrat sollte federführend bei der Exportentscheidung kritisch zu sehender Empfängerländer sein, nicht das Wirtschaftsministerium
  • Aufrechterhaltung der Endverbleibserklärung, um den Weiterverkauf an Drittstaaten zu verhindern
  • Gemeinsame europäische Behörde für Rüstungskontrollen
  • Aufwertung von Rüstungskontrollverträgen nach Möglichkeit auf EU-Ebene
  • Etablierung von unregelmäßigen und unangekündigten Inspektionen zur Rüstungskontrolle
  • Rüstungskontrollverträge von weltweiter Bedeutung sollten in die UN eingegliedert und für alle Mitgliedstaaten verbindlich gemacht werden

Zwischen 2018 und 2022 hat Deutschland zwar nur 4,2 % des weltweiten Marktanteils beim Export von Waffen innegehabt, liegt aber damit auf Platz 5. Nur die USA, Russland, Frankreich und China haben mehr exportiert [1].

[1] Statista, 2023. Marktanteile am Export von konventionellen Waffen nach Nationen im Zeitraum von 2018 bis 2022

In einem Beitrag des BMVg ist Folgendes zu lesen: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 6. April [2022] die Mittel für die Bewaffnung der Aufklärungsdrohne Heron TP freigegeben. In Zukunft können die Drohnen mit speziellen Präzisionslenkflugkörpern ausgerüstet werden. Insgesamt sind rund 150 Millionen Euro für Bewaffnung, Ausbildung des Personals und das Peripheriegerät vorgesehen. […]

Am Ende der breit geführten Drohnendebatte steht jetzt die Entscheidung des Deutschen Bundestages. Die Heron TP kann nun mit speziell für das System entwickelten Lenkflugkörpern bestückt werden […]“ [1]. Die dazugehörige Debatte fand schon über viele Jahre in der Politik statt. Im Jahr 2017 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung einen Beitrag zur Drohne Heron TP (die bewaffnungsfähige Drohne) und stellt dar, dass das Projekt (vorerst) gescheitert ist. Zitat: „Die Heron TP sollte zur bestmöglichen Sicherheit der Soldaten beschafft werden – das Vorhaben ist jedoch vorerst gescheitert. Das von langer Hand geplante Rüstungsprojekt einer bewaffnungsfähigen Drohne hat in dieser Woche den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht passiert.“ Zudem wird darauf eingegangen, dass dieses Projekt seit 2014 vorangetrieben wurde: „Dabei war das Vorhaben zum bestmöglichen Schutz der Bundeswehr und ihrer Verbündeter in den Auslandseinsätzen seit Sommer 2014 mit hoher Priorität […] vorangetrieben worden. […] Zudem habe die SPD nach einem umfangreichen im Sommer 2014 gestarteten Meinungsbildungsprozess im Sommer 2016 im Bundestag der Entwicklung einer ebenfalls bewaffnungsfähigen Eurodrohne zugestimmt.“ [2]

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2022. Weg frei zur Bewaffnung der Drohne Heron TP mit Präzisionsmunition

[2] Bundesministerium der Verteidigung, 2017. Drohne Heron TP: Beschaffung gescheitert

Die aktuellen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland sind im Weißbuch 2016 beschrieben. Das Weißbuch ist dabei eines der hochrangigsten sicherheitspolitischen Dokumente der Bundesrepublik. Zitat: „Unsere sicherheitspolitischen Interessen werden zudem maßgeblich bestimmt durch unsere geographische Lage in der Mitte Europas und die Mitgliedschaft in der EU, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Handelsabhängigkeit, unsere Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Engagement sowie das Friedensgebot nach Artikel 26 des Grundgesetzes.“

In der Zusammenschau steht unter anderem zu den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands:

„Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Souveränität und territorialen Integrität unseres Landes“ [1]

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2016. Weißbuch 2016, S. 24

Im Jahr 2017 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung einen Beitrag zur Drohne Heron TP (die bewaffnungsfähige Drohne) und stellt dar, dass das Projekt (vorerst) gescheitert ist. Zitat: „Die Heron TP sollte zur bestmöglichen Sicherheit der Soldaten beschafft werden – das Vorhaben ist jedoch vorerst gescheitert. Das von langer Hand geplante Rüstungsprojekt einer bewaffnungsfähigen Drohne hat in dieser Woche den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht passiert.“ Zudem wird darauf eingegangen, dass dieses Projekt seit 2014 vorangetrieben wurde: „Dabei war das Vorhaben zum bestmöglichen Schutz der Bundeswehr und ihrer Verbündeter in den Auslandseinsätzen seit Sommer 2014 mit hoher Priorität […] vorangetrieben worden. […] Zudem habe die SPD nach einem umfangreichen im Sommer 2014 gestarteten Meinungsbildungsprozess im Sommer 2016 im Bundestag der Entwicklung einer ebenfalls bewaffnungsfähigen Eurodrohne zugestimmt.“ [1]

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2017. Drohne Heron TP: Beschaffung gescheitert

In einem Zeitstrahl zum Ukrainekrieg schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung am 24.02.2022: „In einer nächtlichen Fernsehansprache verkündet der russische Präsident Wladimir Putin seine Entscheidung für eine „militärische Sonderoperation“ in der Ukraine, die de facto eine Kriegserklärung ist“ [1]. Es wurden anschließend unter anderem 100 Milliarden Euro an Sondervermögen für die Bundeswehr bewilligt, um die Bundeswehr aufzurüsten [2].

[1] Bundeszentrale für politische Bildung, 2022. Chronik 24. Februar bis 1. März 2022, Ukraine-Analyse Nr. 265

(6) Aussage: Es wurde beschlossen, Drohnen nach der Anschaffung auch bewaffnen zu wollen.

Die Tagesschau fasste dies in der Vergangenheit wie folgt zusammen: „Das Verteidigungsministerium beabsichtigt eine vollständige Bewaffnung der Drohnen, inklusive Ausbildung und Munitionsbeschaffung. Damit würde die Bundeswehr zum ersten Mal sogenannte Kampfdrohnen erhalten. Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2018 der Anschaffung israelischer Heron-TP-Drohnen zugestimmt – allerdings noch ohne Bewaffnung“ [1].

[1] Tagesschau, 2022. Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr 

Im Kontext des Ukraine-Krieges schreibt die Tagesschau Folgendes: „Die ukrainischen Streitkräfte setzen auf Drohnen. Wie die Kämpfe 2020 in Libyen und Bergkarabach gezeigt haben, können Drohnen eine wichtige Rolle spielen. Die ukrainische Armee verwendet unbemannte Fluggeräte vor allem, um russische Artilleriesysteme und Panzer zu zerstören. Am bekanntesten ist der Einsatz der türkischen Bayraktar-Kampfdrohnen. Sie können bis zu 300 Kilometer weit fliegen und vier Geschosse abwerfen“ [1].

[1] Tagesschau, 2022. Warum die Ukraine auf Drohnen setzt

Das BMVg hat am 3. Juli 2020 einen Bericht erstellt, der sich mit der Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr beschäftigt. Dabei wird sich explizit auf die seit 2014 andauernde, kontroverse Diskussion hierzu bezogen [1].

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2020. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung an den Deutschen Bundestag zur Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr, S. 1-3

Das BMVg äußert zur parlamentarischen Kontrolle auf seiner Website Folgendes: „Parlamentarisch-zivile Kontrolle der Streitkräfte

Laut Grundgesetz hat das Parlament die Budgethoheit und damit die Kontrolle über die Streitkräfte. Budgethoheit bedeutet, dass der Bundestag über den Verteidigungshaushalt entscheidet. Das Grundgesetz sieht zudem einen Verteidigungsausschuss vor. Seit 1956 gibt es zudem einen Wehrbeauftragten. An dieses Hilfsorgan des Parlaments können sich Soldatinnen und Soldaten mit allen Anliegen direkt wenden. Er legt dem Bundestag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Arbeit vor.“ [1]

Ergänzend dazu sei angemerkt, dass es in Deutschland das sog. Parlamentsbeteiligungsgesetz gibt, in dem genau festgelegt ist, wer über einen Einsatz der Bundeswehr entscheidet und welche Rahmenbedingungen vor einem Einsatz geklärt werden müssen [2].

[1] Bundesministerium der Verteidigung. Die Bundeswehr – eine Parlamentsarmee

[2] Bundesamt für Justiz, 2005. Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland von Drohnen (Parlamentsbeteiligungsgesetz)

Der von der Bundeswehr bereits eingesetzte Raketenwerfer Mars II hat eine maximale Kampfentfernung von 84 km [1].

[1] Bundeswehr. Der Raketenwerfer MARS II

Auf der Website der Bundeswehr wird geäußert, dass der Bundestag im April 2022 die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen bewilligt hat und aktuell (10/2022) zwölf deutsche Soldaten an diesem System ausgebildet werden [1].

[1] Bundeswehr, 2022. Die neue Drohne Heron TP: Detailgetreue Aufklärung bei allen Sichtverhältnissen

In einer Bildreihe wird eine Auswahl von Drohnen dargestellt, die bei der Bundeswehr im Einsatz sind (hier Aufzählung: Sea Falcon, MIKADO, Heron 1, LUNA, ALADIN, KZO, Black Hornet PD-100 Personal Reconnaissance, RABE) [1]

[1] Bundeswehr. Für die Erfüllung des Auftrags: Drohnen bei der Bundeswehr, abgerufen am 05.10.2023

Dies ist so im Weißbuch 2016 formuliert. Es handelt sich dabei um eines der höchstrangigen sicherheitspolitischen Dokumente der Bundesregierung. Es wird geschrieben: „Europa braucht eine eigene leistungs- und wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie, wenn es gemeinsam sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen will. Allerdings ist die Verteidigungsindustrie in Europa nach wie vor vorwiegend national ausgerichtet und stark fragmentiert.“ [1].

[1] Die Bundesregierung, 2016. Weißbuch 2016, S. 74-75 

„Die Versorgung mit Ausrüstung sowie die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen müssen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. […] Es bedarf eines Gleichlaufes der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden im digitalen wie im analogen Raum […] Die hierfür notwendigen Schlüsseltechnologien sollen von dauerhaft vertrauenswürdigen Herstellern bezogen werden, ohne dabei von Drittstaaten außerhalb der EU abhängig zu sein.“ [1]

[1] Die Bundesregierung, 2020. Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, S. 2

Ein Beispiel für die Beteiligung eines staatlichen Akteurs ist die der Bundesrepublik Deutschland am Unternehmen Hensoldt AG. Im Jahr 2020 wurde beschlossen, 25,1 % der Aktien für den Gegenwert von 450 Millionen Euro zu erwerben [1]. Hensoldt ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der militärischen Sensor-Forschung.

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2020. Bundesrepublik Deutschland beschließt Beteiligung an der Hensoldt AG, abgerufen am 05.10.2022

Gemäß Aktiengesetz bedürfen Satzungsänderungen zunächst einer Mehrheit von mindestens ¾ des Grundkapitals. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass mehr als ¼ des Grundkapitals eine Satzungsänderung verhindern kann [1]. Die Auflösung des entsprechenden Unternehmens kann neben weiteren Gründen auch mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden (andere Gründe sind z. B. ein Zeitablauf, der in der Satzung festgelegt wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). D. h. auch an dieser Stelle kann dies verhindert werden durch eine Kapitalminderheit von mehr als ¼ des Grundkapitals [2].

[1] § 179 AktG. Beschluss der Hauptversammlung, abgerufen am 05.10.2022 

[2] § 262 AktG. Auflösungsgründe, abgerufen am 05.10.2022

In einem Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird herausgestellt, dass keine ausländischen Direktinvestitionen von vornherein untersagt werden und man in wesentlichen Bereichen auf einvernehmliche vertragliche Lösungen hinarbeitet. Jedoch wird auch geschrieben: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt daher eine offene Politik, wenn sich Investoren aus dem Ausland an deutschen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Offenheit dazu missbraucht wird, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen. […] Das BMWi kann Auslandsinvestitionen näher prüfen, wenn es Anzeichen für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit oder – im Rüstungsbereich – wesentlicher Sicherheitsinteressen gibt.“ [1].

[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2021. Im Fokus: Eine Frage der nationalen Sicherheit, abgerufen am 19.11.2022 

Angewandt bei Volkswagen: „Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft“ [1].

Eine Mehrheit von 75 % wird auf eine Mehrheit von 80 % angehoben, wodurch sich die Sperrminorität von 25,1 % auf 20,1 % verringert.

[1] Bundesamt für Justiz. Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand, § 4 Abs. 3 , abgerufen am 05.10.2022 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt: „D]ie Bundesregierung hat sich […] in diesem sensiblen Bereich besonders strenge Regeln auferlegt und verfolgt eine äußerst restriktive Genehmigungspolitik“. Außerdem „legt die Bundesregierung besonderes Augenmerk darauf, dass die Güter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen“ [1].

[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für eine zurückhaltende und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, abgerufen am 04.10.2022

Die Tagesschau berichtet: „Deutschland liefert weiter Waffen an die am Krieg im Jemen beteiligten Länder. Allein für Kuwait erteilte die Bundesregierung zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 13. September dieses Jahres 14 Einzelausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. […] Für Ägypten gab es demnach drei Genehmigungen über rund 377.000 Euro. Auch Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate und der Sudan stehen auf der Liste der Empfänger. Diese Länder beteiligen sich an der von Saudi-Arabien angeführten Koalition am Krieg im Jemen. […] Neben Jordanien und Oman ist dies vor allem Katar. Hier erteilte die Bundesregierung 46 Einzelausfuhrgenehmigungen für 20,7 Millionen Euro.“ [1] Für das Maß der Demokratie kann der Demokratieindex herangezogen werden, der jährlich von „The Economist“ herausgegeben wird. Dieser wird auf einer Skala von null (gar keine demokratischen Strukturen) bis zehn (maximale demokratische Verhältnisse) gemessen [2]. Auf Wikipedia sind die Ergebnisse auf dem Stand von 2021 unentgeltlich einsehbar. So werden Ägypten (Platz 132 mit einer Wertung von 2,93), Katar (Platz 114 mit einer Wertung von 3,65) und Bahrein (Platz 144 mit einer Wertung von 2,52) als autoritäre Systeme aufgeführt. [3]

[1] Tagesschau, 2022. Deutschland liefert Waffen an Kriegsparteien

[2] The Economist, 2021. Global democracy has a very bad year

[3] Wikipedia, 2022. Demokratieindex

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt: „So entfiel ein Anteil von 49,9 % der Ausfuhrgenehmigungen auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, in die der Export von Rüstungsgütern – nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung – grundsätzlich nicht zu beschränken ist.“ [1]

[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für eine zurückhaltende und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, abgerufen am 04.10.2022

Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. schreibt zur Erklärung des Prozederes: „Je nach Empfängerland nimmt der Genehmigungsprozess einen unterschiedlichen Weg: sollen die Kriegswaffen an NATO-, EU-, oder NATO-gleichgestellte Länder ausgeführt werden, entscheidet das Wirtschaftsministerium in der Regel allein. Handelt es sich jedoch um ein Drittland, also ein nicht-NATO und nicht-EU-Land, entscheiden von Anfang an das Wirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Verteidigung gemeinsam über die Genehmigung. Das Wirtschaftsministerium ist in diesem Fall federführend verantwortlich und koordiniert die Abstimmung zwischen den drei Ministerien.

Nur, wenn sich die Beteiligten aller drei Ministerien über die Zulässigkeit des Antrags einig sind, dürfen die Kriegswaffen exportiert werden. Andernfalls wird der Antrag solange an die nächsthöhere Ebene geleitet, bis sich alle drei Ministerien oder der Bundessicherheitsrat als letzte Instanz für den Export ausgesprochen haben.“ [1]

[1] Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Rüstungsexportprozess, abgerufen am 04.10.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz führt in einem Dokument die politischen Grundsätze für Rüstungsexporte auf. So wird auf Seite 8 unter Kapitel 4, Absatz 3 geschrieben: „Lieferungen von Kriegswaffen sowie sonstigen Rüstungsgütern, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind, werden nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen, die ein Re-Exportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt. Dies gilt entsprechend für Exporte von kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern, die im Zusammenhang mit einer Lizenzvergabe stehen. Für die damit hergestellten Kriegswaffen sind wirksame Endverbleibsregelungen zur Voraussetzung zu machen.“ Außerdem wird unter Absatz 5 desselben Kapitels geschrieben: „Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen von Post-Shipment-Kontrollen Verstöße gegen die Endverbleibserklärung festgestellt werden oder die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen trotz entsprechender Zusage in der Endverbleibserklärung verweigert wird.“ [1]

[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen uns sonstigen Rüstungsgütern, abgerufen am 04.10.2022

Im obersten sicherheitspolitischen Dokument der Bundesrepublik Deutschland, dem Weißbuch von 2016, heißt es: „In diesem Sinn sind vor allem drei Bereiche der GSVP [Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik] auszugestalten und auf tatsächliche Nutzbarkeit, Mehrwert und Wirkung zu fokussieren: […] Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie.“ [1]

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2016. Weissbuch, S. 73

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt gleich zu Beginn des Artikels: „Rüstungsexporte sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik und keine Exporte wie alle anderen.“ [1]

[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für eine zurückhaltende und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, abgerufen am 04.10.2022

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland schreibt: „Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) trat am 26. März 1975 in Kraft und enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen.“ [1] In dem Vertragstext steht geschrieben, dass vorhandene Waffen auch zu friedlichen Zwecken umgewandelt werden können: „Each State Party to this Convention undertakes to destroy, or to divert to peaceful purposes, as soon as possible but not later than nine months after the entry into force of the Convention, all agents, toxins, weapons, equipment and means of delivery specified in Article I of the Convention, which are in its possession or under its jurisdiction or control. In implementing the provisions of this Article all necessary safety precautions shall be observed to protect populations and the environment.“ [2]

Übersetzt: Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich, so bald wie möglich, jedoch nicht später als neun Monate nach Inkrafttreten des Übereinkommens, alle Wirkstoffe, Toxine, Waffen, Ausrüstungen und Transportmittel, welche in Artikel I definiert sind, zu vernichten oder für friedliche Zwecke umzuwandeln, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Gerichtsbarkeit oder Kontrolle befinden. Bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Artikels sind alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu beachten.

[1] Auswärtiges Amt, 2022. Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)

[2] UNODA. Convention on the Prohibition of the Development, Production and Stockpiling of Bacteriological (Biological) and Toxin Weapons and on Their Destruction, abgerufen am 23.01.2023

Das Bundesministerium der Verteidigung schreibt zum INF-Vertrag: „Der INF-Intermediate Range Nuclear Forces-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces) wurde am 8. Dezember 1987 in Washington vom US-Präsidenten Ronald Reagan und dem sowjetischen Staatschef Michael Gorbatschow unterzeichnet. […] Er sieht die Abschaffung aller landgestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörper mit kürzerer Reichweite von 500 bis 1000 Kilometern sowie mit einer mittleren Reichweite von 1000 bis 5500 Kilometern vor. […] Entsprechend hat die US-Regierung den Vertrag gekündigt, weil ihrer Ansicht nach Russland mit einem neuen Rüstungsprogramm gegen das Regelwerk verstößt. Somit läuft der INF-Intermediate Range Nuclear Forces-Vertrag am 2. August 2019 aus.“ [1]

[1] Bundesministerium der Verteidigung, 2019. Erklärt: Der INF-Vertrag

Die Bundeswehr schreibt in ihrem Online-Auftritt: „Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) in Geilenkirchen hat einen einzigartigen Auftrag. Seit 1991 stellt es nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung die Umsetzung der derzeit 20 völkerrechtlich und politisch verbindlichen Rüstungskontrollverträge sicher, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat.“ [1]

[1] Bundeswehr. Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr, abgerufen am 11.10.2022

Keohane definiert in seinem Buch, das heute als eines der wichtigsten Werke der internationalen Politikwissenschaft gilt, „Regime“ als eine Art Institution, die eine bestimmte Aufgabe erfüllt und sowohl allein als auch eingebettet in eine Organisation tätig sein kann. [1] Wikipedia fasst die wichtigsten politikwissenschaftlichen Inhalte zusammen: „Sogenannte internationale Regime sind institutionalisierte Arrangements zur Lösung von Problemen, die gleichzeitig die Interessen mehrerer Staaten oder auch die von nichtstaatlichen Akteuren betreffen. Ausgangspunkt eines Regimes ist das Interesse der Akteure an der gemeinsamen Lösung der Probleme, die politischer, ökonomischer, sozialer, ökologischer oder technischer Natur sein können. Auch wenn möglicherweise grundsätzlich unterschiedliche Interessen bestehen, soll mit Hilfe eines Regimes ein positives Ergebnis einer Kooperation der Akteure erzielt werden. In diesem Sinn dienen die Verfahrensweisen eines Regimes der institutionalisierten Regelungen von Konflikten. Entscheidendes Merkmal internationaler Regime ist, dass sie keine Instrumente zur Durchsetzung spezifischer Interessen einzelner Akteure sind, sondern Instrumente zur Durchsetzung kollektiver Interessen. Bei der Bildung eines Regimes werden völkerrechtlich bindende multinationale Mechanismen vereinbart, welche auf vertraglichen Regeln (d. h. Normen und Prinzipien) beruhen, sowie Entscheidungsprozeduren festgelegt, nach denen die Vertragspartner zusammenarbeiten. Internationale Regime können also als ein vertragliches Regelwerk angesehen werden. Sie sind demnach keine eigenständigen Akteure wie etwa internationale Organisationen.“ [2] Im „Handwörterbuch Internationale Politik“ werden die wichtigsten Aspekte der Regimetheorie tabellarisch dargestellt [3].

[1] Keohane, 1984. After Hegemony

[2] Wikipedia, 2021. Regime

[3] Wichard Woyke, 1998. Handwörterbuch Internationale Politik, S. 453





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