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Beschneidung
LexikonThemenabschnitt

Wir setzen uns für das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch bei Kindern ein. Dieses Recht ist höher zu gewichten als das Recht auf freie Religionsausübung der Eltern. Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidungen an Jungen sind gesetzlich zu verbieten. Erst im einwilligungsfähigen Alter soll jeder Mensch selbst entscheiden, ob er sich diesem Eingriff unterzieht. In diesem Zuge setzen wir uns für eine Streichung des § 1631d BGB sowie für Aufklärungskampagnen zu diesem Thema ein.

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