Ja. Wir stehen für eine konsequente Gleichbehandlung von Menschen aller Geschlechter im Alltag und in allen Gesetzestexten, so auch im Familienrecht.
Ausschlaggebend für eine gute Kindheit sind Liebe, Zuneigung und Fürsorge der Bezugspersonen, nicht deren Geschlecht – auch im Trennungsfall.