Wir verstehen Inklusion als ein Menschenrecht, welches unmittelbar mit der Würde und den Ansprüchen auf Selbstbestimmung und Chancengleichheit verknüpft ist. Dies gilt selbstverständlich auch für junge Menschen in allen Bereichen der Jugendhilfe. Leistungen in diesem Bereich sollten, wo möglich, aus einer Hand kommen – unabhängig davon, ob eine Behinderung besteht. Wir begrüßen Bestrebungen, die Kindern und Jugendlichen zu mehr Teilhabe verhelfen.