Welche Rolle messen Sie dem Strafrecht zu? Welche Rolle sehen Sie im Bereich der Kooperation verschiedenster Professionen im Spannungsfeld von Strafrecht und Hilfen? Wie stehen Sie zur Aufnahme von Kinderrechten in das GG? Wie wollen Sie gleichwertige Lebensverhältnisse von Kindern sichern, egal ob diese in ländlichen oder in urbanen Regionen leben, auch bezogen auf die Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen und –psychotherapeutischen Angeboten unter Berücksichtigung etwa des Fachkräftemangels? Wie kann eine regionale Versorgung diesbezüglich unterstützt, gesichert und weiterentwickelt werden?

Der Opferschutz muss an erster Stelle stehen. In diesem Sinne sollte das Strafrecht primär dem Schutz der Kinder und der unmittelbaren Trennung von Opfern und Tätern dienen. Eine Retraumatisierung und Einflussnahme des Täters müssen verhindert werden. Videovernehmungen sehen wir als hilfreiches Instrument an, um erneute Opfer-Täter-Kontakte zu vermeiden und eine fachliche Auswertung durch Spezialisten zu erleichtern. Richter und alle sonstigen verfahrensbegleitenden Personen müssen im Umgang mit den Opfern psychologisch geschult sein. 
 Um die Opfer vor weiteren Übergriffen der Täter zu schützen und gleichzeitig möglichst eine Rehabilitation von Straffälligen zu erreichen, ist eine intensive interprofessionelle Zusammenarbeit in einem Team aus Justizvollzugsbeamten, Psychologen, Therapeuten, Pädagogen und vielen weiteren Akteuren essenziell.

Das Grundgesetz gilt ausnahmslos für alle Bürger und inkludiert damit auch Kinder und Jugendliche. Die Kinderrechte sind durch die UN-Kinderrechtskonvention bereits bindendes Recht. Die explizite Aufnahme in das Grundgesetz könnte den Belangen von Kindern und Jugendlichen jedoch mehr Gewicht geben.

Die KV-Versorgungsplanung bleibt schon lange hinter dem wissenschaftlich ermittelten Bedarf zurück; sie sollte sich verstärkt an der reellen Morbidität und der Auslastung des Systems orientieren. Akut heißt das: Zur Sicherstellung der Versorgung müssen Kassensitze für psychotherapeutische/psychiatrische Praxen ausgebaut werden, auch im Sinne der Sozialpsychiatrievereinbarung.

Wir wollen Ausbildung, Vergütung und Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver gestalten und unnötige bürokratische Hürden abbauen. Weitere Konzepte wie “Landtherapeut”-Stipendien (analog zu bereits existierenden “Landarzt”-Stipendien) und andere Anreizsysteme sowie ergänzende telemedizinische Angebote möchten wir prüfen, um die Lebensqualität im ländlichen Raum auch im Hinblick auf die psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung zu erhöhen.