Soll sich Bayern dafür einsetzen, dass auch Beschäftigte bei kirchlichen Trägern dem gesetzlichen Kündigungsschutz unterliegen?

Wir treten für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechtes ein. Dies schließt auch eine Gleichbehandlung beim Kündigungsschutz zwischen kirchlichen und nicht-kirchlichen Arbeitgebern ein. Die Kirche darf im Staat keine Sonderrolle mit eigenen Rechten einnehmen.