Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt bereits in Teilen als gesichert rechtsextremistisch. Zudem äußern sich hochrangige Funktionäre immer wieder verfassungsfeindlich und stellen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage. Ein Verbotsverfahren darf nie leichtfertig eingeleitet werden, doch eine Prüfung ist notwendig, um zu klären, ob die Partei systematisch verfassungsfeindlich agiert. Eine wehrhafte Demokratie muss ihre Mittel nutzen, um ihre Werte zu schützen.