Für den Bereich der Bagatellkriminalität gibt es bereits das sogenannte Strafbefehlsverfahren. Eine darüber hinausgehende Beschleunigung der Gerichtsverfahren, die möglicherweise auf Kosten des Beschuldigten geht, lehnen wir ab.
Für den Bereich der Bagatellkriminalität gibt es bereits das sogenannte Strafbefehlsverfahren. Eine darüber hinausgehende Beschleunigung der Gerichtsverfahren, die möglicherweise auf Kosten des Beschuldigten geht, lehnen wir ab.