Personen, von denen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit zu erwarten ist, sollen weiterhin bis zu zwei Monate vorsorglich in Gewahrsam genommen werden können.

Es gibt keine evidenten Ansatzpunkte, ab wann etwas eine „erhebliche Ordnungswidrigkeit“ darstellt. Stattdessen birgt es das Potenzial, unangenehme Gegner (politisch und gesellschaftlich) zum Schweigen zu bringen. Daher sehen wir eine präventive Haft als Gefahr für die Demokratie an, die in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht.