Junge Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Betreuung und Unterhalt für ihre Kinder – vor allem auch in Trennungsfamilien. Wird Ihre Partei im Familienrecht den Ansatz „geteilte Betreuung- geteilter Unterhalt“, nach jeweiliger Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, verankern?