Informationspflicht über Anschluss an kommunale WärmenetzeDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird Stand heute eine kommunale Wärmeplanung bis 2028 vorschreiben. Viele Bürgerinnen und Bürger müssen über den Einbau oder Ersatz ihrer Heizungsanlagen entscheiden, ohne über Planungen ihrer Kommunen informiert zu sein.Die Landesregierung soll die Kommunen verpflichten, die Bürgerinnen und Bürger spätestens zum 1. Juni 2024 über bestehende und geplante Anschlussmöglichkeiten und Anschlusspflichten an kommunale Wärmenetze zu informieren.

Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil der Politik, um auch Vertrauen zu schaffen. Wir sind grundsätzlich für den Ausbau von kommunalen Wärmenetzen, doch könnte die Frist bis zum 01. Juni 2024 zu eng sein, um ein solch verbindliches Angebot zu schaffen.