Aktuell fokussiert das Steuer- und Sozialrecht nur auf einen Haushalt in Trennungsfamilien. Wird Ihre Partei zukünftig staatliche Leistungen (Kindergeld, Betreuungsfreibetrag u. ä.) auf beide Haushalte in Trennungsfamilien aufteilen?

Aus dem Ansatz der paritätischen Betreuung durch beide Elternteile ergibt sich eine entsprechende Aufteilung von Rechten und Pflichten. Kinder- und Familienförderungen wollen wir aufteilen und insgesamt so anpassen, dass die Bedürfnisse der Kinder auf allen Seiten ohne Existenzsorgen erfüllbar sind.