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Wie viel Humanist steckt in dir? Um das herauszufinden, gibt es zahlreiche Wahlentscheidungshilfen wie etwa den bekannten Wahl-O-Maten der BPB und viele weitere von anderen Organisationen und Interessensverbänden. Auf dieser Seite stellen wir einige Fragenkataloge vor, an denen wir uns als Partei der Humanisten beteiligt haben (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Beachte bitte, dass die Begründungen oft mindestens genauso relevant sind wie die simplifizierenden Ja/Nein/Neutral-Antworten. Einige Aspekte können auch mittlerweile überholt und veraltet sein. Unsere aktuellsten Positionen findest du immer in unserem Programm – oder frag‘ uns einfach!
Wahlprüfsteine
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Europawahl 2019 / Wahl-O-Mat
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in ein anderes EU-Land ziehen, sollen dort nur eingeschränkt Sozialleistungen erhalten.
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in ein anderes EU-Land ziehen, sollen dort nur eingeschränkt Sozialleistungen erhalten.
Antwort der Humanisten: Nein.
Unser Ziel ist ein europaweites bedingungsloses Grundeinkommen nach regionaler Bemessungsgrundlage. Dadurch wäre die Auszahlungshöhe dieser Sozialleistung gemessen an den Lebenshaltungskosten in den Ländern vergleichbar und kein Migrationsgrund mehr. Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Sozialleistungen und eine Harmonisierung dieser sowie ein europaweiter Mindestlohn nach regionaler Bemessung könnten Schritte in diese Richtung sein.
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Landtagswahl Saarland 2022 / Wahl-O-Mat
Bei Landtagswahlen im Saarland soll weiterhin die Fünfprozenthürde gelten.
Bei Landtagswahlen im Saarland soll weiterhin die Fünfprozenthürde gelten.
Antwort der Humanisten: Neutral.
Die Hürde kann verhindern, dass ein erheblicher Teil des Wählerwillens berücksichtigt wird. Eine repräsentative Demokratie lebt jedoch von der Gleichheit der Wahl. Das Wahlsystem sollte eher grundlegend reformiert werden. Beispielsweise erlauben Präferenzwahlen dem Wähler, durch Angabe einer Rangfolge seinen Willen umfassender zum Ausdruck zu bringen. Dies würde die Demokratie beleben, neue Ideen ermöglichen und taktisches Wählen unattraktiv machen.
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Landtagswahl Bayern 2023 / Wahl-O-Mat
Das 5G-Mobilfunknetz in Bayern soll schnellstmöglich ausgebaut werden.
Das 5G-Mobilfunknetz in Bayern soll schnellstmöglich ausgebaut werden.
Antwort der Humanisten: Ja.
Der Mobilfunkstandard 5G bietet viele Vorteile – von deutlich höheren Datenraten bis hin zu sehr niedrigen Latenzzeiten. Dies ermöglicht völlig neue Nutzungsszenarien, wie z. B. autonomes Fahren. Dadurch wird Bayern auch als Wirtschaftsstandort attraktiver. Für ländliche Gebiete fordern wir gezielte staatliche Anreize und Förderung, auch für den Glasfaserausbau, um hier Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Das Verschlafen von neuen technologischen Entwicklungen darf nicht wieder passieren.
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Bundestagswahl 2021 / U18-Wahl
Wie kann eine angemessene Bezahlung der Menschen in Kitas, Pflege und Sozialarbeit erreicht werden?
Wie kann eine angemessene Bezahlung der Menschen in Kitas, Pflege und Sozialarbeit erreicht werden?
Diese sozialen Berufe sind essenziell für unsere Gesellschaft, genießen jedoch zu wenig öffentliche Anerkennung. Am Beispiel der Pflege fordern wir folgende konkrete Maßnahmen: Professionalisierung und teilweise Akademisierung des Berufs und der Ausbildung, angemessene Bezahlung in bundeseinheitlichen Tarifverträgen ohne Ausnahmen für Kirchen, Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle, verbindliche Personaluntergrenzen, Etablierung von Pflegekammern, Eröffnen neuer Tätigkeitsfelder und Kompetenzen im Sinne des CommunityHealthNursing.
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Bundestagswahl 2021 / Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
Wie wollen Sie die diskriminierenden Blutspendeverbote für „MSM“ und Trans* aufheben, einen LSBTI-Gesundheitsbericht auflegen, das Krankheitsrisiko Diskriminierung angehen, für LSBTI-inklusive Gesundheitsversorgung sorgen sowie einen Rettungsschirm für Corona-bedrohte LSBTI-Infrastruktur spannen?
Wie wollen Sie die diskriminierenden Blutspendeverbote für „MSM“ und Trans* aufheben, einen LSBTI-Gesundheitsbericht auflegen, das Krankheitsrisiko Diskriminierung angehen, für LSBTI-inklusive Gesundheitsversorgung sorgen sowie einen Rettungsschirm für Corona-bedrohte LSBTI-Infrastruktur spannen?
Das fragliche Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) und trans*Menschen soll HIV-Übertragungen durch Blutprodukte verhindern. Tatsächlich sind HIV-Infektionen unter MSM noch immer überproportional häufig – trotz der in den letzten Jahren fallenden Inzidenzen in dieser Subgruppe dank Aufklärung und Bewusstsein in der Community. Der diagnostische Nachweis von HIV-Antigenen bzw. Antikörpern ist jedoch mittlerweile bereits ca. 2–12 Wochen nach Infektion möglich; die momentan geforderte sexuelle Abstinenz von 12 Monaten(!) ist demzufolge inakzeptabel. Eine allgemeine Karenzzeit von wenigen Wochen für ungeschützten analen Sexualverkehr außerhalb einer festen Beziehung (unabhängig von Sexualität, Geschlecht und Gender) wäre eine mögliche, für uns vertretbare Regelung. Diese Forderung folgt auch den neusten Empfehlungen der Bundesärztekammer. Die Studienlage im Bereich LGBTQIA+ ist mehr als dürftig. Um evidenzbasiert Entscheidungen treffen zu können, bedarf es hier deutlich mehr Forschungsvorhaben – etwa zu Auswirkungen von Diskriminierungserleben, der medizinischen Versorgung von trans* Menschen, den spezifischen Gesundheitsrisiken u. v. m. Im Interesse der Allgemeinheit sollten diese auch staatlich gefördert werden und die Ergebnisse open access, also für alle kostenfrei zugänglich sein. Ein Großteil der Diskriminierung entsteht nicht aus bösem Willen, sondern schlichtem Unwissen. In Ausbildung und Studium sowie auch Fortbildungen in allen Gesundheitsfachberufen muss mehr über queere Themen informiert werden, um eine adäquate Versorgung zu garantieren. Darüber hinaus begrüßen wir Bestrebungen zur Entpathologisierung, wie etwa das Ersetzen von „Störungen“ (ICD-10-GM) durch „Zustände“ in ICD-11 der WHO. Aufgrund der sich stetig wandelnden Situation ist es uns leider nicht möglich, konkrete Angaben zu pandemiebedingten Unterstützungsmaßnahmen zu machen.
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Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 / Wahl-O-Mat
Bei der Besetzung von Führungspositionen in landeseigenen Betrieben soll eine verbindliche Frauenquote gelten.
Bei der Besetzung von Führungspositionen in landeseigenen Betrieben soll eine verbindliche Frauenquote gelten.
Antwort der Humanisten: Nein.
Wer bei Diversität nur an Quoten denkt, verkennt die Diversität zwischen Individuen. Wir stehen für eine Politik, die gleiche Chancen gibt, individuelle Selbstbestimmung ermöglicht und Leistung fördert. Bereits in der Schulzeit manifestieren sich viel zu oft traditionelle Rollenbilder, Schubladendenken und Stereotypen. Hier gilt es unter anderem anzusetzen und gezielt gegenzusteuern. Eine Quote bekämpft lediglich Symptome, statt bei der Bekämpfung der Ursachen der U ngleichverteilung zu helfen.
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Landtagswahl Berlin 2021 / Berlin-O-Mat
In allen offiziellen Dokumenten sollte gendergerechte Sprache genutzt werden.
In allen offiziellen Dokumenten sollte gendergerechte Sprache genutzt werden.
Antwort der Humanisten: Ja.
Wir sehen jeden Menschen als einzigartiges Individuum – unabhängig von seinem Geschlecht. Aus diesem Grund ist eine inklusive, neutrale Sprache erstrebenswert. Dabei präferieren wir Lösungsoptionen wie das Entgendern, bei denen das Geschlecht keine sprachliche Rolle mehr spielt. Unerlässlich ist dabei, die gesellschaftliche Debatte zu versachlichen und gemeinsam einen Konsens zu finden.
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Bundestagswahl 2017 / Netzwerk Grundeinkommen
Das Europäische Parlament hat sich in zwei Entschließungen wie folgt zum Grundeinkommen in der EU geäußert: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI)): Das Europäische Parlament „fordert die Kommission auf, die armutsbekämpfende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen.“ Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa (2010/2039(INI)): Das Europäische Parlament „ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Mindesteinkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt; fordert daher die Kommission auf, eine Initiative zur Unterstützung anderer Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die bewährte Verfahren berücksichtigen und anregen, und individuell verschiedenen Modelle des angemessenen Armut verhindernden Mindest- bzw. Grundeinkommens als Maßnahme zur Armutsprävention und zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger (…) bejahen.“ Das Europäische Parlament „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden.“ Welche Aktivitäten haben Ihre Partei bzw. Ihre Abgeordneten zur Umsetzung dieser Forderungen unternommen?
Das Europäische Parlament hat sich in zwei Entschließungen wie folgt zum Grundeinkommen in der EU geäußert: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI)): Das Europäische Parlament „fordert die Kommission auf, die armutsbekämpfende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen.“ Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa (2010/2039(INI)): Das Europäische Parlament „ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Mindesteinkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt; fordert daher die Kommission auf, eine Initiative zur Unterstützung anderer Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die bewährte Verfahren berücksichtigen und anregen, und individuell verschiedenen Modelle des angemessenen Armut verhindernden Mindest- bzw. Grundeinkommens als Maßnahme zur Armutsprävention und zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger (…) bejahen.“ Das Europäische Parlament „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden.“ Welche Aktivitäten haben Ihre Partei bzw. Ihre Abgeordneten zur Umsetzung dieser Forderungen unternommen?
Antwort der Humanisten: Neutral.
Da die Partei der Humanisten bisher keine eigenen Vertreter(innen) in politischen Ämtern stellt, konnten wir daran leider noch nicht mitwirken.
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Landtagswahl Schleswig-Holstein 2022 / WahlSwiper
Soll die verbindliche Grundschulempfehlung wieder eingeführt werden?
Soll die verbindliche Grundschulempfehlung wieder eingeführt werden?
Antwort der Humanisten: Nein.
Wir wollen die Zersplitterung der Bildungslandschaft und die frühe Einteilung in verschiedene Bildungsstandards/Schulformen abschaffen. Für individuelle Gestaltungsvarianten in einer inklusiven Bildungslandschaft ist eine Reform des momentanen Systems notwendig und überfällig. Wir wollen die Einführung eines Kurssystems prüfen, in dem Schüler mit gleichem Fertigkeitsniveau unabhängig von Alter und anderen Fächern denselben Kurs besuchen. So wären Grundschulempfehlungen generell überflüssig.
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Bundestagswahl 2021 / Liberale Netzpolitik (LOAD)
Vor dem Hintergrund, dass sichere, vertrauliche Kommunikation mathematisch bewiesen nicht möglich ist, wenn es Hintertüren zum Mitlesen für Strafverfolger und Geheimdienste gibt: Sind Sie für die Abschaffung des elektronischen Briefgeheimnisses zugunsten einer Strafverfolgung? Warum?
Vor dem Hintergrund, dass sichere, vertrauliche Kommunikation mathematisch bewiesen nicht möglich ist, wenn es Hintertüren zum Mitlesen für Strafverfolger und Geheimdienste gibt: Sind Sie für die Abschaffung des elektronischen Briefgeheimnisses zugunsten einer Strafverfolgung? Warum?
Antwort der Humanisten: Ja.
Eine Abschaffung des elektronischen Briefgeheimnisses lehnen wir ab. Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (auch G 10 oder Artikel 10-Gesetz genannt) reglementiert den Eingriff in das Briefgeheimnis von Telekommunikationsdiensten und benennt in §3 Abschnitt 2 die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit in Einzelfällen ein Eingriff in das Briefgeheimnis durch die in §1 Abschnitt 1 benannten Instanzen durchgeführt werden darf. Nach §2 sind die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, den in §1 erwähnten Instanzen den Zugang zum Ablesen der Kommunikation zu ermöglichen.[1] Dies würde allerdings den Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen verhindern. Wir sehen dies als zu hohes Risiko für die IT-Sicherheit, welches nicht mit dem Nutzen der Strafverfolgung einzelner Personen gerechtfertigt werden kann. Das Artikel 10-Gesetz benötigt in unseren Augen daher eine Reformation bezüglich Telekommunikationsdiensten mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dahingehend, dass diese in der Bundesrepublik weiterhin eingesetzt werden können.
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Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2021 / Wahl-O-Mat
Das Land soll mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.
Das Land soll mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.
Antwort der Humanisten: Ja.
Als Humanisten schützen und unterstützen wir auch die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nach unseren besten Möglichkeiten. Nur eine gerechte Gesellschaft ist eine erfolgreiche Gesellschaft. Eine Wohnung stellt dabei ein lebensnotwendiges Minimum dar. Um Ghettoisierung, Ausgrenzung und Verdrängung aus Stadtgebieten zu verhindern, setzen wir deshalb auf die Ausweitung von sozialem Wohnungsbau, die eine gesellschaftlich ausgewogene Mischung ermöglicht.
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Landtagswahl Saarland 2022 / Fridays for Future (FFF)
Wir fordern eine wirksamere Verankerung der Problematik der menschengemachten Klimakrise in allen schulischen Vorgaben.
Wir fordern eine wirksamere Verankerung der Problematik der menschengemachten Klimakrise in allen schulischen Vorgaben.
Antwort der Humanisten: Ja.
(-)
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Landtagswahl Baden-Württemberg 2021 / Wahl-O-Mat
Beim Bau neuer Wohngebäude soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend sein.
Beim Bau neuer Wohngebäude soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend sein.
Antwort der Humanisten: Ja.
Auf den Hausdächern in Baden-Württemberg befindet sich ein gewaltiges, bisher weitgehend ungenutztes Potential zur Energieerzeugung. Dieses muss sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsbauten ausgenutzt werden. Eine entsprechende Regelung sollte auch nicht nur für Wohngebäude gelten. Dies macht aber nur in jenen Lagen Sinn, in denen Verschattung und Dachorientierung Solaranlagen nicht unwirtschaftlich werden lassen. Hier müssen auch Ausnahmen bzw. andere Optionen möglich sein.
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Landtagswahl Baden-Württemberg 2021 / Studi-O-Mat
Gremien und Ämter sollen grundsätzlich geschlechterquotiert besetzt werden.
Gremien und Ämter sollen grundsätzlich geschlechterquotiert besetzt werden.
Antwort der Humanisten: Nein.
Jeder Mensch ist einzigartig und Personal sollte unabhängig vom Geschlecht nach den individuellen Fähigkeiten beurteilt werden. Eine feste Quote lehnen wir daher ab.
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Landtagswahl Sachsen 2019 / Wahl-O-Mat
Der Wolf soll in Sachsen weiterhin unter strengem Schutz stehen.
Der Wolf soll in Sachsen weiterhin unter strengem Schutz stehen.
Antwort der Humanisten: Ja.
Grundsätzlich soll der Wolf weiterhin streng geschützt werden. Darüber hinaus sollen aber mit Jagdverbänden und Forstwirtschaften wissenschaftlich fundierte Bestandsregelungen erarbeitet werden, die es zu überwachen und einzuhalten gilt. Wir plädieren für eine Aufnahme des Wolfes in die Schonzeittabelle.
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