Bis zur 6. Klasse sollte ein Kopftuchverbot an Berliner Schulen eingeführt werden.

Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen lehnen wir im Sinne der Religionsfreiheit ab. Im Sinne des Neutralitätsgebots sollten Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Ausübung ihres Dienstes jedoch keinerlei religiöse Symbole – also weder Kopftuch noch Kreuz-Kette – tragen dürfen.