Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen lehnen wir im Sinne der Religionsfreiheit ab. Im Sinne des Neutralitätsgebots sollten Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Ausübung ihres Dienstes jedoch keinerlei religiöse Symbole – also weder Kopftuch noch Kreuz-Kette – tragen dürfen.