Es gibt bereits jetzt harte Tabuzonen, in denen die 2H-Abstandsregelung gilt, bei denen Geräusche und Schattenbelastung kein Thema sind. Bei weichen Tabuzonen, wie einzelne Gehöfte, stehen Geräuschbelastung und Schattenperioden bereits vorher fest bzw. können berechnet werden, sodass es bei Belastung gar nicht erst zu einem Bau kommt. Somit stellt das kein Begünstigungsgrund dar.