Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die Zugang zum Landtag haben, sollen in einer öffentlichen Liste („Lobbyregister“) erfasst werden.

Interessenvertretung ist ein wichtiger Bestandteil moderner Politikgestaltung, muss allerdings zwingend transparent stattfinden. Daher befürworten wir verpflichtende Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck.