Das Land soll in Niedersachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer über Möglichkeiten einer Einbürgerung informieren.

Der Einbürgerungswille sollte vom Ausländer oder der Ausländerin ausgehen. Die Information von Seiten des Landes sollte sich auf öffentlich zugänglichen Quellen beschränken, wenn auch niederschwellig. Ein Aufdrängen mit Informationsmaterial ist unnötiger, bürokratischer Aufwand.