Das Land Berlin soll ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer konsequent abschieben.

Die aktuelle Ausgestaltung und Anwendung des Asylrechts sehen wir teilweise kritisch. Deshalb muss hier von Fall zu Fall unterschieden werden und auch berufliche Perspektiven und soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Bei einer Anpassung des Asylrechts sollten abgelehnte Bewerber, denen nach gründlicher individueller Prüfung kein Bleiberecht zugewiesen wurde, ausreisen müssen.