Ein Pflichtdienst ist ein ungerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung des Individuums. Ein solcher Dienst widersprich zudem dem Verbot von Pflicht- und Zwangsarbeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 2), es sei denn, er wird über eine allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Dies lehnen wir aber entschieden ab. Wenn Arbeitskräfte benötigt werden, müssen diese entsprechend ausgebildet und bezahlt werden.