Der sog. Blasphemie-Paragraf im StGB § 166 widerspricht der im Art. 5 GG verbrieften Meinungsfreiheit und muss daher abgeschafft werden. Menschen, die aufgrund ähnlicher Gesetze in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, muss in Deutschland Schutz vor derartiger Verfolgung geboten werden.