Bei der Terrorismusbekämpfung soll die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürfen.

Die Bundeswehr ist u.a. mit der Landesverteidigung betraut und für diese Aufgabe trainiert und ausgerüstet. Für terroristische Angriffe und inländische Bedrohungslagen sind unsere Bundes- und Landespolizeibehörden zuständig. Mängel in der Ausbildung und Ausrüstung der Polizei müssen behoben und nicht mithilfe der Bundeswehr kompensiert werden. Die Bundeswehr neben ihrem fordernden Aufgabenbereich weiter zu belasten ist nicht sinnvoll und aus demokratietheoretischer Sicht problematisch.