Die Vortragenden des Abends, der Verein selbst-kritisch-vegan e. V., schreiben: „Veganismus hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten von einem weitgehend unbekannten Konzept zu einem etablierten Begriff in der Gesellschaft entwickelt. Während der Begriff heute vielfach mit einer gesunden, umweltbewussten und tierleidfreien Lebensweise assoziiert wird, gibt es auch kritische Stimmen, die Veganismus als unnatürliche Ernährung oder extreme Form des Vegetarismus betrachten. Trotz der breiten Bekanntheit des Begriffs sind viele Menschen, einschließlich derjenigen, die sich als Veganer bezeichnen, mit der zugrunde liegenden Philosophie und den damit verbundenen Implikationen nur unzureichend vertraut. Dies führt zu Missverständnissen und teils unproduktiven Diskussionen. Wir, die Mitglieder des Vereins SKV (selbst-kritisch-vegan e.V.), setzen uns daher für ein vertieftes Verständnis des Veganismus ein, um eine fundierte und zielführende Diskussion zu fördern. Wir sind überzeugt, dass der Veganismus nur dann langfristig gesellschaftliche Relevanz erlangen kann, wenn er mit klaren, nachvollziehbaren Argumenten vertreten wird. An diesem Themenabend wollen wir uns daher ganz den Grundaspekten des Veganismus widmen: Wir werden einen kurzen Abriss über die Historie des Begriffs geben und klären, was der Begriff „Veganismus“ tatsächlich beinhaltet – und was nicht. Zudem beleuchten wir sein ethisches Fundament und die Implikationen, die sich aus diesem ergeben.“ Im Anschluss an den Vortrag wird eine Fragerunde und eine moderierte Diskussion stattfinden. Wir laden dich herzlich ein, an diesem Abend dabei zu sein, egal welche Ernährungsform du bevorzugst!

Online-Themenabend: Wir müssen über Tierversuche reden! mit Dr. Roman Stilling
Tierversuche gehen uns alle an, werden aber dennoch im Alltag vor allem mit Kosmetik assoziiert und oft entweder tabuisiert oder skandalisiert. Das hat zu einer Situation geführt, in der neue Erkenntnisse und Errungenschaften in Biologie und Medizin scheinbar „vom Himmel fallen“. So hatten es einfache, aber teilweise gefährliche Narrative leicht, sich im kollektiven gesellschaftlichen Gedächtnis festzusetzen. Tierversuche, so eines der dominanten Narrative, seien vollkommen unnötig für den lebenswissenschaftlichen Fortschritt und zudem grausame, längst überholte Methoden, die nur zu Ruhm und Reichtum einer unempathischen Elfenbeinturm-Elite beitragen. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat 2016 entscheiden, das Thema aktiver zu kommunizieren und mit der Initiative „Tierversuche verstehen“ ein fakten-basiertes, leicht erreichbares und kompetentes Dialogangebot für die Öffentlichkeit zu schaffen. Dr. Roman Stilling ist Neurobiologe und wissenschaftlicher Referent bei „Tierversuche verstehen“. Im Vortrag wird er grundlegende Fakten zum Einsatz von Tieren in der lebenswissenschaftlichen Forschung erläutern, auf typische Argumente der gesellschaftlichen Diskussion eingehen und den ethischen Problemgehalt des Themas diskutieren. So soll deutlich werden, was in der Diskussion über Tierversuche schiefläuft und was dabei auf dem Spiel steht. Wir laden dich herzlich zum Zuhören und Mitdiskutieren am 17.12. um 18:30 Uhr ein.

Heilpraktiker: Gefahr für Mensch und Tier
Im Januar 2022 ist in Deutschland das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) [1] in Kraft getreten, welches im Vorfeld bereits einige Diskussionen ausgelöst hatte. In § 50 Abs. 2 des TAMG wurde festgelegt, dass nicht-verschreibungspflichtige homöopathische Mittel ausschließlich von Tierärzten verschrieben und nur auf tierärztliche Anweisung verabreicht werden dürfen [2]. Mehrere Tierheilpraktiker hatten deshalb wegen Einschränkung der Berufsfreiheit vor dem BVerfG geklagt und gewonnen [3]. Die Richter in Karlsruhe erklärten den sogenannten Tierarztvorbehalt für homöopathische Mittel im § 50 Abs. 2 des TAMG für verfassungswidrig und damit ungültig. Das klingt zunächst wenig dramatisch, jedoch sollte das Wohlergehen von Tieren und damit auch ihr Recht auf eine wirksame Behandlung höher wiegen als die Berufsfreiheit medizinischer Laien. „Tierheilpraktiker“ ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung in Deutschland. Jeder darf sich ohne Ausbildung oder Zulassung als Tierheilpraktiker bezeichnen und als solcher tätig sein [4]. Ein Nachweis über medizinische Grundkenntnisse ist hierfür nicht erforderlich. Ebenso wenig muss man wissen, ob oder wie die angewandten Behandlungsmethoden überhaupt funktionieren. Trotzdem ist es Tierheilpraktikern erlaubt, die meisten Beschwerden und Krankheiten zu behandeln sowie eine Vielzahl von Behandlungsmethoden zu nutzen. Eine Reform ist hier längst überfällig! Wir fordern evidenzbasierte Medizin auch für Tiere! Unwirksame Pseudomedizin an kranke Tiere zu verabreichen ist nichts anderes als Tierquälerei. Wir fordern gleiche Zulassungsverfahren für alle Medikamente und eine Abschaffung der Apothekenpflicht für homöopathische Mittel. Darüber hinaus muss der Beruf des Tierheilpraktikers gesetzlich stärker geregelt werden. So fordern wir eine verbindliche Prüfung für angehende Tierheilpraktiker, die tiermedizinische und pharmakologische Grundkenntnisse abfragt sowie eine umfassende Aufklärungspflicht über Behandlungsrisiken und die Gefahren der nicht-leitlinienkonformen medizinischen Versorgung. Überwacht werden muss dies von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde mit der Möglichkeit, Beschwerden von Tierhaltern anzunehmen und Sanktionen zu verhängen. [1] TAMG, Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel 1, abgerufen Januar 2023 [2] Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD), 2021, Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und die Tierhomöopathie [3] Bundesverfassungsgericht, 2022, Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig, abgerufen Januar 2023 [4] Verband freier Tierheilpraktiker (VfT), Beruf Tierheilpraktiker (THP) – Allgemeine Informationen und zur Ausbildung, abgerufen Januar 2023