Wir sehen den Schwangerschaftsabbruch als einen medizinischen Eingriff an und fordern daher, dass bei jeder Frage eines potenziellen Schwangerschaftsabbruchs die schwangere Person zusammen mit ihren Ärzten eine individuelle Lösung sucht. Die gesetzliche Regelung muss diese individuellen Entscheidungen ermöglichen. Eine starre Wochenfrist, wie sie aktuell bis zur 14. Schwangerschaftswoche besteht, lehnen wir daher ab.