Partei der Humanisten warnt: Bundesregierung missachtet Grundpfeiler des Rechtsstaats

Der Bundesvorstand der Partei der Humanisten verurteilt die anhaltende Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze durch Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze.

Rechtslage ignoriert, Grundrechte verletzt

Am 2. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind. Weder § 18 Abs. 2 Asylgesetz noch Art. 72 AEUV können das Vorgehen rechtfertigen. Das Gericht hat damit klargestellt: Menschen, die an der Grenze um Schutz ersuchen, haben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren zur Zuständigkeitsprüfung.

Keine Einsicht, Bundesregierung verteidigt unrechtmäßige Praxis

Statt diese Entscheidung zum Anlass zu nehmen, die Praxis zu überdenken, erklärten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundeskanzler Friedrich Merz nahezu umgehend, an den Maßnahmen festhalten zu wollen – ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung mit der ausführlichen Begründung des Gerichts.

„Macht des Faktischen“ ersetzt nicht den Rechtsstaat

Besonders bedenklich ist der Verweis auf eine angebliche „Macht des Faktischen“, mit dem der Bundesinnenminister suggeriert, dass politische Maßnahmen auch gegen geltendes Recht durchsetzbar seien. Eine solche Haltung untergräbt nicht nur die Gewaltenteilung, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Ebenso inakzeptabel ist der wiederholte Versuch, das eigene rechtswidrige Verhalten mit Rechtsbrüchen anderer Staaten zu rechtfertigen. Der Grundsatz „Keine Gleichheit im Unrecht“ gilt für jede demokratische Regierung.

Sascha Klughardt

„Wir erwarten von einer demokratisch gewählten Regierung nicht die ‚Macht des Faktischen‘, sondern die Macht des Rechtsstaates.“

– Sascha Klughardt, Generalsekretär der PdH

Forderungen an die Bundesregierung

Die Partei der Humanisten fordert die Bundesregierung daher auf:

  • die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen,
  • die rechtswidrigen Zurückweisungen an den Grenzen unverzüglich zu beenden,
  • migrationspolitische Maßnahmen ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts zu gestalten,
  • und jede gewünschte Änderung auf dem demokratischen Weg durch Gesetzgebung anzustreben – nicht durch faktisches Ignorieren bestehender Gesetze.

Warnung vor staatlich organisierter Rechtsunsicherheit

Wer geltendes Recht nicht akzeptiert, muss es politisch ändern – nicht brechen. Eine Bundesregierung, die die rechtliche Klarheit eines Gerichts missachtet, handelt nicht im Sinne des Grundgesetzes.

Zudem bringen Weisungen, die sich gegen geltendes Recht richten, die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in eine gefährliche Lage. Sollte sich die Rechtsauffassung des Gerichts – wie europarechtlich zu erwarten – bestätigen, droht im Einzelfall sogar persönliche Strafbarkeit für die Ausführenden.

Eine Regierung, die dies wissentlich in Kauf nimmt, handelt unverantwortlich.

Wir erwarten von einer demokratisch gewählten Regierung nicht die „Macht des Faktischen“, sondern die Macht des Rechtsstaates.