Bayern soll sich dafür einsetzen, dass bei Pflichtpraktika der Mindestlohn gezahlt werden muss.

Die meisten Pflichtpraktika fallen im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums an. Auszubildenden sollte das entsprechende Ausbildungsgehalt gezahlt werden. Studenten arbeiten in der Regel nebenher, oft in Tätigkeiten, die sie für die Pflichtpraktika unterbrechen müssen. Wer arbeitet – und sei es nur zeitlich befristet, wie in einem Praktikum – sollte dafür bezahlt werden.