Das Ladenöffnungsgesetz ist längst nicht mehr zeitgemäß. Der Einzelhandel muss die Freiheit haben, nach eigenem Ermessen mit dem Onlinehandel konkurrieren zu können, solange das Arbeitsrecht eingehalten wird. Durch den technologischen Fortschritt sind zudem autonome Geschäfte bereits Realität. Diese sind auf die durchgängige Anwesenheit der Angestellten nicht mehr angewiesen. Insbesondere für Personen mit speziellen Arbeitszeiten, ist stets eine Versorgung erforderlich.