Alle jungen Deutschen sollen einen gemeinnützigen Pflichtdienst ableisten.

Ein Pflichtdienst ist ein ungerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung des Individuums. Ein solcher Dienst widersprich zudem dem Verbot von Pflicht- und Zwangsarbeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 2), es sei denn, er wird über eine allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Dies lehnen wir aber entschieden ab. Wenn Arbeitskräfte benötigt werden, müssen diese entsprechend ausgebildet und bezahlt werden.