In Baden-Württemberg sollen neue Windkraftanlagen nur in einem Abstand von mindestens einem Kilometer von Wohnbebauung errichtet werden dürfen.

Eine pauschale Abstandsregelung lehnen wir ab. Sie entspricht auch nicht der Planungswirklichkeit. Windkraftanlagen müssen stets als Einzelfall geplant und auf die individuellen Herausforderungen vor Ort konzipiert werden. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst, deshalb möchten wir sie mit einbeziehen und sie beispielsweise durch Energiegenossenschaften an der Wertschöpfung beteiligen.