Aus Gründen der Transparenz und der Chancengleichheit sollten Gehälter landeseigener Unternehmen ab einer gewissen Beschäftigtenzahl offengelegt werden. Bei gleicher Leistung und Qualifikation sollten Arbeitnehmer Anspruch auf gleiches Gehalt haben. Besonders der öffentliche Dienst und landeseigene Unternehmen sollten hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen.