Daten Hamstern? EU sagt: geht gar nicht!

Am 20.09.2022 verkündete der Gerichtshofs der Europäischen Union seine Entscheidung im Bezug auf ein Verfahren, welches im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht. Das Urteil der Richter besagt, dass eine allgemeine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten rechtswidrig sei. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: so dürfen bei „real und aktuell oder vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohungen für die nationale Sicherheit“ und bei „schwerer Kriminalität“ Daten gesammelt bzw. aufbewahrt werden. [1]

Für die BRD ist dies dadurch relevant, dass sie sich seit Ende 2019 mit der SpaceNet AG und der Telekom Deutschland GmbH in einem momentan ausgesetzten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht befindet. Abgewartet wurde das Urteil des EuGH, ob das deutsche Telekommunikationsgesetz von 2015, das die zeitlich beschränkte Speicherung von Kommunikationsdaten fordert, gegen die europäische Rechtsprechung verstößt [2]. Die Antwort des Gerichts hierzu ist eindeutig: Ja, auch eine zeitgebundene Speicherung von Vorratsdaten widerspricht den Freiheitsrechten, die jedem Bürger durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zugesprochen werden. [1, 16]
Als Partei der Humanisten freuen wir uns über diese Auslegung. Die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen hat einen sehr hohen Stellenwert in unseren politischen Überzeugungen. Eine Einschränkung dieser durch die allgemeine Sammlung von Daten wie Standortdaten, Anrufprotokollen oder Sendezeiten- und zielen von SMS halten wir für einen zu drastischen Eingriff in dieses Recht. Ein weiteres großes Problem besteht unserer Ansicht nach in der Erschaffung einer Infrastruktur, welche die Überwachung aller Bürger ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist es relevant anzumerken, dass selbst bei Einhaltung hoher Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung der Daten die Gefahr des Missbrauchs gegeben ist. Dass Daten, die vorhanden sind, gestohlen oder missbraucht werden können, zeigen zahlreiche vergangene Datenpannen von Telekommunikationsunternehmen [beispielsweise: 3-5]. Um das Ausmaß des potenziell entstehenden Schadens zu reduzieren, befürworten wir das Prinzip der Datensparsamkeit [6].

Als Partei rationaler Politik sehen wir zudem keine Rechtfertigung für die Vorratsdatenspeicherung, da sie trotz deutlicher Einschränkung der Freiheitsrechte nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Aufklärungsrate führt. Neben einigen lesenswerten Ergebnissen [7-9] möchten wir besonders hervorheben, dass eine Analyse des Sachstands durch den Deutschen Bundestag von 2011 zu dem Schluss kommt, dass in keinem Mitgliedsstaat der EU (außer Zypern) eine verbesserte Aufklärungsquote, welche auf die Vorratsdatenspeicherung zurückzuführen wäre, feststellbar ist. Für Zypern fehlt jedoch zusätzlich die Angabe, um welchen Grad der Steigerung der Ermittlungserfolge es sich handelt. [10]

Die Partei der Humanisten möchte eine Zukunft mitgestalten, in der sich die Bürger ohne Überwachung von staatlicher Seite frei bewegen und miteinander kommunizieren können.

Wir wollen unsere Gesellschaft nicht unter Generalverdacht gestellt sehen. [6, 11]

Die Regierung traf in ihren Koalitionsverhandlungen die Übereinkunft, dass Vorratsdaten „rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“ [12] sollen. Die Tendenz dieser Bestrebungen ist durchaus gutzuheißen, da keine anlasslose Speicherung mehr gefordert wird, wie dies das aktuell ausgesetzte Gesetz der GroKo von 2015 vorsieht [13, 14] und trotzdem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser wieder gefordert wird [15]. Allerdings greift selbst eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung zu einem unverhältnismäßigen Ausmaß in unsere Freiheiten als Bürger ein, da Daten weiterhin „auf Vorrat“ gesammelt werden. Die anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung beseitigt weder das Problem der Erschaffung einer Infrastruktur zur Überwachung der Bevölkerung, noch verbessert sie den Nutzen für die Verbrechensaufklärung. Da durch die anlassgebundene Verarbeitung nur ein Teil der Daten zu Verfügung steht, könnten potenziell noch weniger ermittlungsrelevante Schlüsse gezogen werden.

Wir hoffen, dass unsere Regierung – inklusive Frau Faeser – das Urteil anerkennen und damit dem immer wieder aufkochenden Kampf um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung endlich ein Ende bereiten wird. Eine fortschrittliche Gesellschaft ist eine, in der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gestärkt wird.

Quellen:

[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-09/cp220156de.pdf zuletzt aufgerufen am 20.09.2022.

https://www.sueddeutsche.de/meinung/vorratsdatenspeicherung-eugh-urteil-deutschland-1.5660291?reduced=true zuletzt aufgerufen am 10.10.2022.

[2] Bundesverwaltungsgericht (25.09.2019). EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären [Pressemitteilung]. https://www.bverwg.de/pm/2019/66 zuletzt aufgerufen am 20.09.2022.

[3] Kuhlmann, U. (28.08.2021). Datenpanne bei T-Mobile US: Hacker nutzte verheerende Sicherheitslücke. https://www.heise.de/news/Datenpanne-bei-T-Mobile-Hacker-nutzte-verheerende-Sicherheitsluecke-6176610.html zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[4] Garante per la protezione dei dati personali (01.02.2020) MARKETING: THE ITALIAN SA FINES TIM EUR 27.8 MILLION [Pressemitteilung]. https://edpb.europa.eu/news/national-news/2020/marketing-italian-sa-fines-tim-eur-278-million_en zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[5] Dachwitz, I. (16.11.2021) Vodafone kassiert Strafen am laufenden Band. https://netzpolitik.org/2021/datenschutzverstoesse-in-europa-vodafone-kassiert-strafen-am-laufenden-band/ zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[6] https://www.pdh.eu/programm/#Privatsph%C3%A4re zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[7] Albrecht, H. J., Brunst, P., De Busser, E., Grundies, V., Kilchling, M., Rinceanu, J., … & Tauschwitz, M. (2011). Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung. Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten, Freiburg. Online abrufbar unter: https://web.archive.org/web/20160304041513/https://vds.brauchts.net/mpi_vds_studie.pdf zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[8] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_14397/imfname_314525.pdf zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

Dazu:
Wimmer, B. (09.07.2013) Heimische Vorratsdaten für Diebstahlsdelikte. https://futurezone.at/netzpolitik/heimische-vorratsdaten-fuer-diebstahlsdelikte/24.598.500 zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.

[9] Bundesrepublik Deutschland (2011). Kriminalpolizeiliche Statistik 2010. Online abrufbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/ImkBerichteBis2011/pks2010ImkKurzbericht.html zuletzt aufgerufen am 07.12.2021.